Sitten und Gebräue.
1620 im Juli kamen engliſe Hilfstruppen für Friedri von der Pfalz in unſere Gegend und braten die Gewohnheit des Tabakrauens mit, die bis dahin hier unbekannt war.*)
1655 erließen die Landſtände der Lauſi eine Verordnung gegen die „Prat und Hoffarth“ bei dem Bauernvolke; als: die Federn auf den Hüten, die Suhe mit Abſäen und Pfundſohlen, Corallenhalsbänder, die Bänder um die Häupter, das Tragen von Degen und langem Haar. Uebertreter dieſer Ordnung fanden ſi beſonders in Oderwi, Ebersba, Eibau und Seifhennersdorf. Den 3. Mai dieſes Jahres erging ein Befehl aus Zittau na Ebersba zur Haftnahme und Eintreibung der Geldſtrafe von 32 Perſonen, wele langes Haupthaar trugen. Dieſe weigerten ſi, die Strafe zu leiden und bewogen die Eibauer und Seifhennersdorfer, ſi mit ihnen vereint aufzulehnen. Vom Oberamt zu Bauen aber wurde der Befehl des Zittauer Rathes beſtätigt, und die Miſſethäter mußten die Strafe antreten.
Eine ſehr alte Sitte iſt das Herumlaufen der Kinder am Morgen des Gründonnerstags. Nit nur die Kinder armer, ſondern au bemittelter Eltern gehen von Haus zu Haus, meiſt in kleinen Trupps und ſreien im Hausflur: „Guttn Morne zum Gründurſtje !“ Sie erhalten ein kleines Geſenk, Bawerk, Ausſneidebilden, Siefergriffel, Mergelkugeln u. dergl. Dieſes wird in den mitgebraten Sa geſtet, der manem kleinen Träger ſwer wird. Namentli vergißt man an dieſem Tage au nit, die Pathen aufzuſuen, bei denen man ein größeres Geſenk erwartet.
Ueberhaupt ſpielen die Pathen, und das mit vollem Rete, im Leben unſerer Einwohner eine große Rolle. Sie nimmt man am liebſten als Zeugen zur Eheſließung und Trauung, während die Eltern in der Kire meiſt nit gegenwärtig ſind.
Für die Hozeiten war bis zum Frühjahr 1866 ein beſonderer Hozeitsbitter vom Gemeinderath gewählt. 1867 gab man den Einwohnern frei, als ſolen zu nehmen, wen ſie wollten. Gegen das früher üblie „Verſnüren“ bei kirlien Handlungen ging man ſeit 1869 ſärfer vor.
Am Abend vor dem Johannistage zieht die Jugend auf die Anhöhen und Berge hinaus, um dort ein Feuer von Stroh, Holz, Theertonnen u. ſ. w. anzuzünden. An dieſem entzündet man Beſen, die dann brennend im Kreiſe geſwungen werden. Sie ſind ſon ſeit langer Zeit zu dieſem Zwee geſammelt worden. Wer Abends einen ſolen vor ſeiner Thür ſtehen läßt, darf über Mangel an Abnehmern nit klagen. Daß an dieſem Abend, wie au am Oſtermorgen, tro Verbots geſoſſen wird, iſt ſelbſtverſtändli. Aber der Spaß verläuft nit immer ſo harmlos. Am Johannisabend 1871 wurde der 26 jährige Zimmergeſell Carl Ernſt Matthes am Röthigberge von dem 23 jährigen Tiſlergeſell C. A. Mättig ſo unglüli aus einer Piſtole in das Bein geſoſſen, daß er am 9. Juli an der Verleung ſtarb. — Bis 1855 wurde, wahrſeinli aus Anlaß eines alten Aberglaubens, am Abend vor Johanni nit zu Abend geläutet. Das Feſt Johannis des Täufers wird, ebenſo wie der dritte Tag der drei hohen Feſte und die drei Bettage vor der Himmelfahrt, hier no kirli begangen.
Früher gingen Hausfrauen, beſonders an Winternamittagen und -abenden, ihr Spinnrad mit dem Spinnroen auf dem Rüen, in ein befreundetes Haus „zu Roen“ und „zu Liten“. Dieſe Roen- und Litengänge ſind jet faſt ganz abgekommen.