Wir haben die Geſite der Oberlauſi bei dem Friedensſluſſe zu Münſter und Osnabrü, weler den ſrelien 30 jährigen Krieg im Jahre 1648 beendete, verlaſſen. Die Ober- und Niederlauſi war 1635 zum Kurfürſtentum Saſen gekommen. Die Niederlauſi und ein Teil der Oberlauſi mit den beiden Sesſtädten Görli und Lauban ſind dur den Friedensſluß zu Wien na den Freiheitskriegen im Jahre 1815 zu Preußen geſlagen worden, weil der damalige König von Saſen, Friedri Auguſt, auf der Seite des Kaiſers Napoleon verblieben war. Die übrigen Gebietsteile der Oberlauſi mit den vier Städten Bauen, Löbau, Kamenz und Zittau, 39 □ Meilen groß, ſind unter der Herrſaft der Könige von Saſen zu ihrer Freude verblieben und fühlen ſi unter dem ſegensreien Walten ihrer Landesherren zufrieden.
Der erſte ſäſiſe Kurfürſt, weler über die Oberlauſi herrſte, war Johann Georg I. Er regierte bis 1656. Ihm folgte ſein Sohn Johann Georg II. bis 1680. Dieſer iſt's geweſen, weler bald na ſeinem Regierungsantritte am 30. Dezember 1656 die Entſedigung in dem Streite zwiſen den Löbelſen und Kinskyſen Erben über den Gerdorfer Wald dahin getroffen hat, daß dieſer den Löbelſen Erben zuzuſpreen ſei. Unter ſeiner Regierung iſt au die Gründung Gersdorfs erfolgt. Er ſtarb zu Freiberg, wohin er ſi wegen der in Dresden herrſenden Peſt begeben hatte, und iſt au dort beigeſet worden.
Auf ihn folgte Johann Georg III. von 1680 ― 1691, der deutſe Ailles genannt, berühmt dur ſeine Teilnahme an der Befreiung Wiens von den Türken im Jahre 1683. Er ſtarb, erſt 45 Jahre alt, zu Tübingen als Befehlshaber der deutſen Armee im Kriege gegen Frankrei. Ihm folgte ſein Sohn Johann Georg IV., der aber ſon im Jahre 1694 in einem Alter von 25 Jahren verſtarb. Dies war ein für Saſen bedeutungsvolles Ereignis, denn dur dieſen frühen Tod kam Friedri Auguſt der Starke auf den Thron, weler von 1694 bis 1733 regierte. Dieſer wurde am 27. Juni 1697 zum König von Polen erwählt und am 15. September zu Krakau gekrönt. Er trat zur katholiſen Kire über, ſo daß ſeitdem das ſäſiſe Herrſerhaus, weles ſeit den Tagen Friedris des Weiſen ſirmend und ſüend für die evangeliſe Kire eingetreten war, der römiſ-katholiſen Konfeſſion zugehört. Dur die Annahme der polniſen Königskrone wurde Saſen au in den großen nordiſen Krieg mit Karl XII. von Sweden verwielt, in welem die ſiegreien ſwediſen Truppen au na der Oberlauſi kamen.
Auf Friedri Auguſt I., der als König von Polen August II. hieß, folgte deſſen Sohn, Friedri Auguſt II. oder Auguſt III., der Erbauer der katholiſen Hofkire und der Auguſtusbrüe zu Dresden. Er regierte von 1733 ― 1763. Unter ſeiner Regierung fand der 7 jährige Krieg ſtatt, dur welen Saſen ſwer heimgeſut wurde. Er ſtarb am 5. Oktober. Von dieſem Tage bis zum 17. Dezember 1763 war Friedri Chriſtian Kurfürſt. Er ſtarb plöli angebli an den ſwarzen Blattern. Auf ihn folgte ſein Sohn Friedri Auguſt III., mit dem Beinamen der Gerete. Bis zu ſeiner Großjährigkeit im Jahre 1768 führte Prinz Xaver, des Vaters Bruder, die Regierung. Am 11. Dezember 1806 wurde Saſen zum Königreie erhoben, ſo daß nun bald ein Jahrhundert ſeitdem vergangen iſt. Der König hieß nun Friedri Auguſt I. In ſeine lange Regierungszeit fallen die Freiheitskriege, in denen Saſen zuerſt im Jahre 1806 bei der unglülien Slat von Jena auf Preußens Seite kämpfte, dann aber mit Napoleon ein Bündnis abſloß, dem es au treu verblieb. Na der Slat von Leipzig ſtellte ſi der König den Verbündeten als Gefangener und kehrte erſt am 7. Juni 1815 unter dem Jubel ſeiner treuen Untertanen in ſein Land zurü, nadem er die Hälfte ſeines Königreies, darunter au einen Teil der Oberlauſi, verloren hatte. Er regierte bis 1827, alſo 64 Jahre lang.
Sein Bruder Anton, mit dem Beinamen der Gütige, folgte ihm bis zum Jahre 1836. Am 4. September 1831 wurde die Konſtitution, die neue Landesverfaſſung, gegeben, ein für die weitere Entwilung des Staatslebens bedeutungsvolles Ereignis. Dur dieſe wurde au die Oberlauſi enger als bisher an die Erblande angeſloſſen. Au wurde die Erbuntertänigkeit der Gutsinſaſſen, ein Reſt aus mittelalterlien Verhältniſſen, auf wele in den langjährigen Prozeſſen der Gemeinde vielfa Bezug genommen iſt, in der Oberlauſi aufgehoben.
Dem König Anton ſtand wegen ſeines hohen Alters ſein Neffe Friedri Auguſt II. ſeit dem 12. September 1830 als Mitregent zur Seite. Unter deſſen Regierung bra die Revolution aus, au nahmen ſäſiſe Truppen an den däniſen Kriegen 1849 ruhmreien Anteil. Bei Brennbüel in Tirol fand er, als er aus dem Wagen ſprang, dur den Hufſlag eines Pferdes am 9. Auguſt 1854 einen jähen Tod … Na ihm wurde ſein Bruder Johann König, weler bis zum 29. Oktober 1873 regiert hat, ein hobegabter, kunſtſinniger Herrſer, ein Diter und Juriſt auf dem Throne. Unter ſeiner Regierung fallen die drei Kriege: die Exekution na Sleswig 1863 ― 64, die Kriege in Böhmen 1866 und gegen Frankrei 1870 ― 71. An leteren beiden nahmen ſeine Söhne Kronprinz Albert als Führer der Maasarmee und Prinz Georg als Führer des XII. Säſiſen Armeekorps glorreien Anteil.
Auf König Johann folgte ſein älteſter Sohn Albert, gefeiert als Kriegsheld und als treuer Landesvater, unter deſſen 29 jähriger Regierung Saſen ſi auf allen Gebieten des geiſtigen und öffentlien Lebens ho entwielt hat. Im Jahre 1889 wurde das Wettinfeſt gefeiert zur Erinnerung an die 800 jährige Herrſaft des Hauſes Wettin über Saſen. Am 23. April 1898 fand unter dem Jubel des Saſenvolkes das Doppelfeſt des 70. Geburtstages und des 25 jährigen Regierungs-Jubiläums ſtatt, zu welem viele wohltätige Stiftungen erritet worden ſind. König Albert ſtarb am 19. Juni 1902 im Sloß Sibyllenort in Sleſien, tief betrauert von ſeinem dankbaren Volke. Seine Leie wurde na Dresden überführt und am 23. Juni in der Gruft der katholiſen Hofkire beigeſet. Sein Nafolger wurde ſein Bruder Georg, der im 70. Jahre ſeines Lebens die Regierung angetreten hat.
Dies ſind die Landesherren, ſeitdem die Oberlauſi unter ſäſiſer Herrſaft geſtanden hat. Sie bildet eine beſondere Kreishauptmannſaft im Königreie mit den vier Amtshauptmannſaften Bauen, Löbau, Kamenz, Zittau. Sie beſit einen beſonderen Landtag, weler regelmäßig zu Walpurgis, den 1. Mai, zu Bauen tagt. In kirlier Beziehung ſteht die Oberlauſi wohl unter dem evangeliſ-lutheriſen Landeskonſiſtorium, aber bis auf einige erbländiſe Gemeinden nit unter Superintendenten, wie im übrigen Saſen, ſondern unter der Königlien Kreishauptmannſaft zu Bauen als Konſiſtorialbehörde. Ihr gehört ein geiſtlier Rat zu, weler die beſonderen geiſtlien Funktionen vollzieht.
B. Gutsherrſaften und Geritspflege.
Die Retspflege und Verwaltung hat früher in den Händen der Gutsherrſaften gelegen, wele dem Oberamte zu Bauen unterſtellt waren. Es beſtanden die ſogenannten Patrimonialgerite bis zur Gründung der Königlien Geritsämter. Die Verwaltungspflege iſt auf die Königlien Amtshauptmannſaften übergegangen. Die Gutsherrſaften übten die Retspflege in den Gemeinden dur die Ortsgeriten aus. Die Gemeinden ſelbſt waren dur Gemeindeälteſte vertreten. Dieſe mußten wieder dur Syndikate, wele dur die Wahl der Gemeindemitglieder hervorgegangen waren, mit beſonderer Vollmat zur Vertretung der Gemeinden na außen hin verſehen ſein. Dies dauerte bis zur Einführung der Landgemeindeordnung im Jahre 1838, dur wele fortan die Gemeinden dur den Gemeinderat ihre geſelie Vertretung und Verwaltung erhielten.
Seit der Begründung der Gemeinden haben zwei Gutsherrſaften beſtanden, der Stadtrat zu Zittau über Altgersdorf, und über Neugersdorf zuerſt die Grafen von Pötting und dann die Fürſten von Lietenſtein. Im Jahre 1697 hatte der Stadtrat zu Zittau Ebersba und Friedersdorf mit dem Vorwerke Gersdorf von Friedri von Sleini gekauft. Damals war Prokopius Naſo Bürgermeiſter, ein Mann von ausgezeineter Gelehrſamkeit, verdient um die Stiftung des Gymnaſiums zu Zittau. Im Jahre 1658 begann der Aufbau Altgersdorf, weles 1662 den Freiheits- und Verſorgbrief ausgeſtellt erhielt, als Heinri von Heffter Bürgermeiſter war.
Mit der Geſite Altgersdorfs beſonders verknüpft ſind Johann Chriſtian Neſen, unter welem 1707 der erſte Rezeß zwiſen Alt- und Neugersdorf abgeſloſſen worden iſt, ferner Johann Benedikt Carpzov, der vortrefflie Geſitsſreiber und Verfaſſer des Oberlauſier Ehrentempels. Die Grundſteinlegung und Erweiterung der hieſigen Kire erfolgte unter Ernſt Gotthelf Herzog. Chriſtian Sigfried Neſen war Bürgermeiſter, als Zittau im Jahre 1757 in Trümmer geſoſſen wurde. Die Familie Neſen hat fünf Glieder als Zittauer Bürgermeiſter gehabt. Im Jahre 1821, als die Kirenmatrikel aufgeſtellt wurde, war Ernſt Friedri Haupt Bürgermeiſter, welem vom Jahre 1832 bis 1856 Ernſt Wilhelm Friedri Juſt folgte, unter deſſen Amtierung die Hutungsprozeſſe geführt worden ſind. Zittau verdankt ihm den Wiederaufbau der Johanneskire und den Neubau des Rathauſes. Wurde au im Jahre 1856 die Geritsbarkeit aufgehoben, ſo daß Altgersdorf nit mehr unter der Geritspflege Zittaus ſtand, ſo iſt do der Stadtrat zu Zittau Kollator der hieſigen Kire geblieben und das Jahrhunderte alte Verhältnis nit ganz, wie in Neugersdorf zwiſen dem Fürſten von Lietenſtein und der Gemeinde, gelöſt. Von 1856 bis 1887 war langjähriger verdienſtvoller Bürgermeiſter Guſtav Haberkorn, weler als Geheimer Rat, faſt 90 Jahre alt, im Jahre 1901 zu Zittau geſtorben und beerdigt iſt. Seit 1887 iſt Johannes Oertel Zittaus Bürgermeiſter, weler bei kirlien Feſten, z. B. bei dem 150 jährigen Jubiläum der Kire unſere Gemeinde mit ſeinem Beſue erfreut hat.
Gutsherren von Neugersdorf waren zuerſt zwei Grafen v. Pötting. Franz Euſebius hatte Rumburg und den Gersdorfer Wald als Erbgut ſeiner Frau, einer Toter des Oberſten Löbl, im Jahre 1657 erhalten. Sein Name als der des erſten verdienſtvollen Grundherrn, unter welem Neugersdorf entſtanden iſt, wird immer mit Dank und Ehren genannt werden. Er ſtarb im Jahre 1669, und ſein Sohn Johann Sebaſtian verkaufte die Herrſaft Rumburg mit Neugersdorf im Jahre 1682 an Anton Florian, Fürſten zu Lietenſtein. Dur einen Tauſvertrag kam dieſe Herrſaft im Jahre 1718 unter eine andere Lietenſteinſe Linie, und Fürſt Joſef Wenzel wurde Beſier von Rumburg und Neugersdorf. Ihm folgte vom Jahre 1770 ― 81 ſein Bruder Franz Joſef. Deſſen Nafolger wurde von 1781 ― 1805 ſein Sohn Aloiſius Joſef. Als dieſer ohne männlie Nakommen geſtorben war, wurde ſein Bruder Johann Joſef Fürſt, weler ſi in den Napoleoniſen Kriegen ausgezeinet hat und dur den Friedensſluß zu Wien 1815 zum reisunmittelbaren Fürſten ernannt worden iſt. Unter ihm begannen die Streitigkeiten, wele lange Jahre über die Hofetage und die Hutung geführt worden ſind. Er ſtarb im Jahre 1836 zu Wien, und ſein Sohn Aloiſius Maria Joſef folgte ihm in der Regierung. Unter ihm wurde der Verglei über die Hutung abgeſloſſen und die Ablöſung über die verſiedenen Gefälle vollzogen. Während ſeiner Regierungszeit erfolgte au die Aufhebung der Patrimonialgeritsbarkeit, ſo daß ſeitdem das Verhältnis der Neugersdorfer Bewohner zu ihrem Guts- und Grundherrn ein ganz anderes geworden iſt. Es war derſelbe fortan ein Grundbeſier innerhalb der Flur geworden, weler keinerlei Rete mehr auszuüben hatte. Ein Stü Geſite hatte aufgehört, das dur volle zwei Jahrhunderte beſtanden hatte. Fortan hat der Fürſt no einen juriſtiſen Vertreter über ſeine ſäſiſen Beſiungen gehabt, weler lange Zeit Juſtizrat Weber in Bauen geweſen iſt, au beſteht in Neugersdorf eine FürſtliLietenſteinſe Gutsverwaltung, wele früher von dem Ortsriter Johann Gottlieb Got und na deſſen Tode von ſeinem Sohne, dem Ortsriter Auguſt Got, ausgeübt worden iſt.
Ueber die Lietenſteinſen Forſten auf Neugersdorfer Gebiet und Umgebung iſt ein vom Fürſten angeſtellter Förſter eingeſet. Dieſer bewohnt die links von der Seifhennersdorfer Straße belegene Förſterei, wele an Stelle des früheren Holzhauſes im Jahre 1842 maſſiv aufgebaut worden iſt. Nadem das Amt eines Förſters ſeit der Begründung des Ortes in der Familie Grohmann über hundert Jahre ſi fortgeerbt hatte, von weler die zahlreien Glieder dieſes Namens abſtammen, iſt dasſelbe ſeit 1774 von Inhabern öſterreiiſer Nationalität verwaltet worden. Mit ihnen hat ein gutes Einvernehmen beſtanden. Der gegenwärtige Förſter heißt Ballasko.
Als Fürſt Aloiſius Maria Joſef im Jahre 1858 geſtorben war, folgte ihm ſein Sohn Johann Maria Franz, geboren den 5. Oktober 1840, in der Regierung na. Zwar iſt Vaduz ſeine Reſidenz, er lebt aber zumeiſt in Wien.
Die Gutsherrſaften übten nun die Geritspflege aus, ſowohl die freiwillige bei Käufen und Verkäufen, Verträgen und Abſonderungen und dergleien, als au die Strafretspflege und Polizeigewalt. Ueber Altgersdorf lag ſie in den Händen des Stadtrats zu Zittau. Dort erfolgten die geritlien Verſreibungen, die in ein beſonderes Bu eingetragen wurden. Dies iſt ſpäter dem Königl. Amtsgerite zu Ebersba ausgehändigt worden. Na ihm iſt die Anlegung des Grund- und Hypothekenbues erfolgt. Na Zittau wurden au alle die gefordert, wele ſi wegen irgend weler Vergehen zu verantworten hatten. Die Juſtiz über die der Stadt Zittau gehörenden Dörfer war einem beſonderen Riter übertragen. Bis 1832 war es ein Landriter, der lete hieß Auſter. Von 1832 ― 52 ſtanden die Ortſaften unter dem Stadtgerit, und der lete Stadtriter hieß Bergmann. Von 1852 bis 1856 beſtand das Landgerit unter der Leitung des Juſtizrats Römiſ.
In Neugersdorf lagen die Verhältniſſe anders. Das ordentlie Patrimonialgerit war zu Rumburg. Dort wurde die freiwillige Geritsbarkeit vollzogen, au kam der Hauptmann des Amtes Rumburg na Neugersdorf und hielt im Kretſam Geritstage ab. Da dieſer aber ein öſterreiiſer Riter war, ſo wurde ſeit 1754 ein ſäſiſer Geritshalter verordnet. Der erſte war Dr. Lenz aus Zittau. Dieſer kam regelmäßig na Neugersdorf, um Geritstag abzuhalten. In der Herzogsmühle war eine beſondere Geritsſtube eingeritet. Am 9. Juni 1754 hat er zum erſten Mal dort übernatet. Na ihm war Gottlob Auguſt Hering aus Zittau zum Geritshalter beſtellt, ſodann der Advokat Nößer aus Bauen und von 1806 ― 45 Dr. Hütti daſelbſt, unter deſſen Amtierung die langwierigen Prozeſſe mit der Gutherrſaft geführt wurden. Na deſſen unglüliem Tode in der Spree wurde Friedri von Jeſky Geritsdirektor, welem Advokat Ritſier als Stellvertreter zur Seite ſtand. Im Jahre 1856 erfolgte die Auflöſung des Patrimonialgerites und die Erritung des Königlien Amtsgerites zu Ebersba. Dieſem wurden die ſeit 1740 abgeſloſſenen Käufe und Verträge in zwei großen, ſtarken Bänden übergeben. Sie vertreten die Stelle der Söppenbüer. Im Gemeindeariv wird eine geſmavoll ausgeſtaltete Urkunde aufbewahrt, wele das FürſtliLietenſteinſe Gerit bei der Entlaſſung Neugersdorfs aus der Geritsbarkeit ausgefertigt hat. Sie hat folgenden Wortlaut:
„Bei Abgabe der von Sr. Hochfürstl. Durchlaucht Herrn Aloisiu$ Maria Josef, regierenden Fürsten von und zu Liechtenstein, un$ allergnädigst verliehen gewesenen, in seinem Namen eine längere Zeit von Jahren verwalteten Gericht$stelle von Neuger$dorf danken wir den Ort$gericht$personen, den Gemeindevertretern, dem Schüúenkorp$ und allen Ort$insassen für während unserer Amtierung geleisteten Beistand, gewährte$ Vertrauen, freundliche$ Entgegenkommen und willigen Gehorsam und wünschen, daß der Allerhochste die Wohlfahrt der ganzen Gemeinde fördern, Handel, Fabrik- und Arbeiterstand segnen und allen stet$ seinen Schuú verleihen wolle.
Budißin, den 28. Juli 1856.
Friedrià von Jesàky
Hugo Ritsàier
al$ zeitheriger Justiziar.
al$ zeitheriger V. Justiziar.
Seit dem Jahre 1811 wurde im Brauhauſe Geritstag abgehalten. Im oberen Sto war die Geritsſtube eingeritet. Dort war au das Gefängnis, über deſſen Eingangstür folgende Worte geſtanden haben: „Wer Freiheit nit zu ſäen weiß, Muß dieſes Haus betreten, Wird aber wohl na kurzer Zeit Um ſelbige wieder beten.“
Ein Geritsbote übte die Polizeigewalt im Orte aus. Als ſoler iſt den älteren Gemeindemitgliedern der Bote Halang no bekannt.
Es waren ſowohl für Alt- als au für Neugersdorf verpflitete Geritsſreiber angeſtellt, wele die amtlie Sreiberei, namentli bei Käufen und ſonſtigen Verhandlungen, zu führen hatten. In Altgersdorf ſind dies die jedesmaligen Kirſullehrer geweſen. Die Organiſten Sumann und Söbel haben dieſe Funktionen au für Neugersdorf mit verritet.
Im Jahre 1715, als das Söppenbu neu angelegt worden iſt, ſteht Miael Bürholdt als Geritsſreiber für Neugersdorf unterzeinet. Na ihm ſoll der Geritsaktuar Joaim Müller dieſes Amt verwaltet haben. Vom Jahre 1749 an iſt Johann Friedri Bürholdt 44 Jahre lang Geritsſreiber für Neugersdorf geweſen. No bei ſeinen Lebzeiten wurde ihm ſein Sohn Chriſtian Friedri Bürholdt zur Seite geſtellt, weler bis 1796 den Dienſt als Geritsſreiber verritet hat. An ſeine Stelle trat Johann Reinhold Gotthold Tiee bis 1821. Von da an verſah der Lehrer Jentſ 20 Jahre lang den Geritsſreiberdienſt, von 1841 ab der Kaufmann Chriſtian Friedri Benjamin Bürholdt. Da die Geriten ſo wenig zu ſreiben hatten, daß es ſi nit mehr verlohnte, einen Sreiber anzuſtellen, hat bis zur Erritung des Königlien Geritsamtes Advokat Thomas aus Neuſalza die geritlien Sreibereien mit beſorgt.
C. Ortsgeriten.
Beſondere Bedeutung für die Gemeindeverwaltungen haben die Ortsgeriten gehabt, wele von der Gutsherrſaft eingeſet worden ſind. Sie haben weitgehende Befugniſſe als Ortsobrigkeit ausgeübt, namentli der Orts- oder Erbriter an der Spie ſeines Kollegiums. Die Würde eines Ortsriters war lange Zeit die höſte in der Gemeinde. Ihm ſtanden fünf bis ſes Gerits- und ein Gemeindeälteſter zur Seite. Dieſe gemeinſam bildeten die Geritsbank. Sie hielten ihre Siungen im Kretſam ab und entboten dorthin bei außergewöhnlien Veranlaſſungen die Gemeindeglieder zu Beratungen und Beſlußfaſſungen. Der Geſäftsumfang und die Tätigkeit der Ortsgeriten hat dur die Geſegebung im leten Jahrhunderte eine weſentlie Umgeſtaltung erfahren. Dur die Einführung der Landgemeindeordnung vom Jahre 1838 ging die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten auf den Gemeinderat über, wiewohl die Polizeigewalt und die Funktionen als Ortsobrigkeit no den Ortsgeriten verblieben waren. Au dieſe wurden na der revidierten Landgemeindeordnung dem Gemeindevorſtande übertragen.
Als die Patrimonialgeritsbarkeit aufgehoben und die hieſigen Gemeinden dem Königlien Geritsamte zu Ebersba zugewieſen wurden, hörten die Ortsgeriten auf, ihre Aemter im Namen ihrer Gutsherrſaften zu verwalten. Sie übten nunmehr dieſe im Namen des Königlien Amtsgeries aus. Als Urkundsperſonen bei Geritsverhandlungen, bei Teſtamenten, bei Feſtſtellung des Nalaſſes Verſtorbener, bei geritlien Auktionen und dergleien iſt ihre Mitwirkung erforderli. Sie erſtret ſi hauptſäli auf dieſe freiwillige Geritsbarkeit.
Von den Ortsgeriten Altgersdorfs iſt erſt ſeit Mitte des 18. Jahrhunderts genauere Kunde vorhanden, von früheren Zeiten ſind nur die Namen der Erbriter bekannt. Der erſte hieß Chriſtoph Wünſe, weler von 1662 ― 90 das Riteramt verwaltete. Na ihm war Hans Smidt Ortsriter von 1690 ― 1715.
Chriſtian Bergmann iſt als Geritsverwalter von 1715 ― 18 verzeinet. Na ihm kommt der erſte aus der Familie Söbel, wele Ortsriter und Kretſambeſier geweſen ſind und ſi au auf dem Gottesaer eine beſondere Erbgruft mit einem kapellenartigen Oberbau angelegt haben. Johann Chriſtian Söbel war von 1718 ― 44 Erbriter. Von da kommen zwei des Namens Karl Chriſtian Söbel. Der erſte bis zum 19. Auguſt 1777. Dies iſt der Altgersdorfer Riter, weler … zur Zeit des 7 jährigen Krieges die Feindſeligkeiten erregte und au ſpäter in den Hals geſoſſen wurde. Na ſeinem Tode übernahm ſein Sohn gleien Namens das Riteramt. Mit ihm geraten die Geritsälteſten Gottlieb Aert, Chriſtian Friedri Got und Gottlieb Reielt im Jahre 1792 in Streit. Beide Parteien verklagen ſi hart vor dem Rate zu Zittau. Dieſer vernimmt beide und ſet den Erbriter Söbel und den Geritsmann Rudolph aufgrund der Verhandlungen ab. Der bisherige Geritsälteſte Gottlieb Aert verwaltet nun das Riteramt bis 1805 als Geritshalter. Na deſſen Tode wird Chriſtian Friedri Got bis 1815 und Johann Gottfried Döring bis 1824 Geritsverwalter. Für die Verwaltung des Riteramtes mußte Karl Chriſtian Söbel jährli 12 Taler bezahlen. NaDörings Tode wurde Johann Georg Rudolph Vizeriter. Söbel weigerte ſi, weitere Entſädigungen zu zahlen. Es kamen au, da die Geritsverhandlungen im Kretſam ſtattfinden mußten, manerlei Streitigkeiten vor, namentli als Söbel die Sankwirtſaft an einen gewiſſen Johann Gottfried Got verpatet hatte. Karl Chriſtian Söbel, weler als ein willensſtarker, aber etwas ſtreitſütiger Mann erſeint, ſtarb im Jahre 1829. Der Vizeriter Rudolph fordert von deſſen Sohne Karl Gottlieb Söbel, als Erben des Kretſam, 108 Taler für bisherige Verwaltung des Riteramtes, vergleisweiſe werden ihm 60 Taler verwilligt.
Nun erklärt aber Karl Gottlieb Söbel, daß er ſelbſt Riter ſein wolle, da das Riteramt auf dem Kretſam als Geretſame ruhe. Er wird zunäſt 1833 als Geritsälteſter verpflitet, um ſi in der Geritstätigkeit einzuriten. Da ſi gegen den Vizeriter Rudolph eine Agitation zur Aufgabe ſeines Amtes ritet, wird Karl Gottlieb Söbel im Jahre 1834 als Kretſambeſier au wieder Erbriter und verwaltet das Riteramt bis zum Jahre 1861. Kurz vor ſeinem Tode wurde ihm ein Stellvertreter beigeordnet, ſeiner verſtorbenen Sweſter Sohn, Karl Auguſt Ernſt Söbel, welen er zum Univerſalerben eingeſet hatte. Dieſer wurde im Jahre 1861 Riter, ſtarb aber ſon am 6. September 1877, und da keins ſeiner Kinder mündig war, ging die Verwaltung infolge der inzwiſen dur die Einführung der Landgemeindeordnung veränderten ortsriterlien Tätigkeit auf Johann Gottlieb Oppelt über. Na deſſen im Jahre 1886 erfolgten Ableben wurde der Geritsälteſte Karl Ehregott Roſer Ortsriter für Altgersorf.
Dur die Vereinigung der beiden Gemeinden iſt au in der Ausübung der Tätigkeit eine Aenderung eingetreten. Dem Ortsriter ſtanden für bis ſes Geritsälteſte und früher ein Gemeindeälteſter von Altgersdorf und au ein ſoler von der Ebersbaer Seite amtli zur Seite. Die leteren ſind der Gemeindeverwaltung zugeteilt worden, die Zahl der Geritsälteſten hat ſi im Laufe der Zeit vermindert, ſo daß gegenwärtig nur no zwei der früheren Geritsälteſten für Altgersdorf vorhanden ſind.
Was nun die Ortsriter Neugersdorfs betrifft, ſo iſt ſon erwähnt, daß der erſte Abraham Berndt oder Bernhard war. Wie lange derſelbe ſein Amt verwaltet, iſt nit bekannt; na einem Kaufbriefe vom Jahre 1690 war Chriſtian Altmann Erbriter, na ihm kam Chriſtian Dreßler. Dieſe können ihre Tätigkeit nit lange ausgeritet haben, denn im Jahre 1702 war Friedri Söbel Erbriter. Dieſer erbaute den neuen Kretſam. Er ſtarb im Jahre 1715, ſein Nafolger wurde Gottfried Hütti.
Dieſer zog von hier na Leutersdorf, wo er Erb-, Lehn- und Geritsherr geworden iſt, wie er im Neugersdorfer Geritsbue genannt wird. Er behielt aber den Beſi des Kretſams in Neugersdorf, verblieb au im Riteramte, das er bis zum 4. April 1736 ſtändig ausübte und von da an nur zeitweilig. Während ſeiner Abwesenheit wird Chriſtian Altmann als Riter bei allen Geritshandlungen genannt bis zum Jahre 1743, von da ab fungierte Vizeriter Gottlob Krauſe, bis am 5. Juli 1746 zum erſten Male als Erbriter Traugott Wünſe auftritt. Er ſoll ein Swiegerſohn Gottfried Hüttis geweſen ſein, was aus dem Kirenbue nit zu erſehen iſt. Die erſte Frau müßte ſehr bald geſtorben ſein, da er ſi im Jahre 1745 mit einer Toter des Altgersdorfer Riter Söbel verheiratet hat. Die großen Streitgkeiten, die zu langwierigen Prozeſſen, Hausdurſuungen, Sabeſädigungen und dergl. führten, ſind ſon unter der Geſite Neugersdorfs erzählt worden. Um den Frieden in der zerwühlten Gemeinde herzuſtellen, wurde Traugott Wünſe dur das Oberamt zu Bauen am 7. Auguſt 1754 ſeines Amtes entſet. Der Vizeriter Flamminger verſah die Geſäfte des Riteramtes und hatte während des 7 jährigen Krieges einen ſehr ſweren Stand. Na verſiedenen Gewalttätigkeiten Traugott Wünſes und Aufläufen der Bevölkerung kamen endli ruhigere Zeiten in die Gemeinde. Am 11. Dezember 1764 wurde Traugott Wünſe dur Oberamtsbefehl wieder in ſein Amt eingeſet. Wiewohl die Gemeinde darüber unwillig war, mußte ſie do die obrigkeitlie Verfügung anerkennen, und der Geritskonſulent Hering aus Zittau ermahnte beide Teile zum Frieden. Aus dem beim Königlien Amtsgerit zu Ebersba no vorhandenen Geritsbue iſt zu erſehen, daß Traugott Wünſe ſeine Tätigkeit als Riter bis 1787 ausgeübt hat. Am 6. Auguſt hatte er den Kretſam, den Grünen Baum, die Roſenſänke, die Smiede, das Wohnhaus zwiſen Brauhaus und Miels Hauſe mit allen ſeinem Geretſamen an ſeinen Sohn Karl Gottfried Wünſe für 2000 Taler verkauft. Dieſer iſt 1794 geſtorben. In verſiedenen Niederſriften iſt zu leſen, daß zwei Karl Traugott Wünſe na einander Riter geweſen ſeien. Das iſt unritig. Der Sohn hat Karl geheißen und iſt wohl im Volksmunde mit ſeines Vaters Namen Traugott genannt worden, wie ſoles no jet öfters vorkommt. Traugott Wünſe iſt aber zwei Mal Riter geweſen.
Bis zum Jahre 1801 waren als Vizeriter verordnet: Gottlob Hoffmann, Häusler und Chirurg, weler des Amtes überdrüſſig, dasſelbe aufgab. Ihm folgte Chriſtian Friedri Röthig, ſodann Auguſt Opi, wele beide nit lange ihres Amtes walteten. Da verheiratete ſiJohann Gottlob Mühle mit der Witwe des geweſenen Kretſambeſiers und Riters Karl Gottfried Wünſe und wurde Erbriter im Jahre 1801. Er blieb es bis 1819. Er gab ſein Amt auf, da das Geritsperſonal uneinig war, und ein jeder Riter zu ſein glaubte. Mühle zog na Hainewalde und iſt dort im Jahre 1850 geſtorben. Vizeriter wurde Chriſtian Friedri Röthig. Im Jahre 1832 verheiratete ſiJohann Gottfried Bundesmann mit einer Toter Mühles, wurde Beſier des Kretſams und Erbriter, ſo daß die verworrenen riterlien Funktionen wieder in geregeltere Bahnen gelangten. Na ſeinem im Jahre 1861 erfolgten Tode erbte ſein jüngſter Sohn Hermann den Geritskretſam. Dieſer ſtarb aber ſon im Jahre 1864 kinderlos, und da ſi inzwiſen dur die Einritung des Königlien Amtsgerites und Einführung der Landgemeindeordnung die riterlien Geſäfte weſentli verändert hatten, ſo war das Ortsriteramt nit mehr an den Beſi des Erbgeritskretſams gebunden. Der bisherige Geritsälteſte Johann Gottlieb Got wurde Ortsriter und iſt es au bis zu ſeinem im 85. Lebensjahre erfolgten Tode im Jahre 1886 verblieben. Ihm folgte ſein Sohn Friedri Auguſt Got, weler ſon in den leten Lebensjahren ſeines Vaters deſſen Amtsgeſäfte hauptſäli verſorgt hatte, und no gegenwärtig tro ſeines hohen Alters ſein Amt ausritet. Als Auszeinung wurde ihm an Königs Geburtstage 1903 das Allgemeine Ehrenzeien verliehen.
D. Staats- und Ortsbehörden.
Dur das Geſe vom 11. Auguſt 1855, in deſſen § 1 es heißt, daß die Retspflege nur dur vom Staate angeſtellte Behörden ausgeübt wird, und daß die Patrimonialgeritsbarkeit jeder Art auf den Staat übergeht, hörten die ſeit Begründung der Gemeinden beſtandenen Zuſtände auf. Altgersdorf und Neugersdorf wurden dem neubegründeten Geritsamte, ſpäteren Amtsgerite zu Ebersba zugewieſen. Der Geſäftskreis umfaßte die Strafretspflege, die ſtreitige und nit ſtreitige Retspflege, die Polizei- und Verwaltungsgeſäfte, die Aufſit über Kiren-, Sul- und Stiftungsſaen. Dieſe weitverzweigte Tätigkeit hat das Amtsgerit bis zum Jahre 1874 ausgeübt. Dur das Geſe vom 21. April 1874 ging die Zuſtändigkeit der Geritsämter als Verwaltungsbehörden, ſowie die Aufſit über Kiren-, Sul- und Stiftungsſaen auf die Amtshauptmannſaften über. Unſere Gemeinden unterſtanden daher dem Geritsamte in Ebersba in Juſtizangelegenheiten, in Verwaltungsſaen der Amtshauptmannſaft Löbau als Behörden erſter Inſtanz. Das Landgerit und die Kreishauptmannſaft zu Bauen, wele den Miniſterien der Juſtiz und des Innern unterſtellt ſind, bilden die Behörden zweiter Inſtanz. Man kann ſi denken, daß jenes Geſe vom 11. Auguſt 1855 tiefſneidende Wirkungen hervorrief. Altgersdorf, weles mehrere Stunden weit vom Sie ſeiner Geritsbarkeit entfernt geweſen war, erhielt denſelben in näſter Nähe. Unter großer Feierlikeit wurde das Königlie Geritsamt am 8. Auguſt 1856 unter Teilnahme der Vertreter der demſelben zugewieſenen Ortſaften Ebersba, Alt- und Neugersdorf, Alt- und Neueibau und Walddorf dur Amtshauptmann von Carlowi in Löbau eröffnet. Es war dazu das ſogenannte Slößen eingeritet worden, ein im Jahre 1700 vom Stadtrat zu Zittau erbautes Haus. Im 7 jährigen Kriege wurde es von einem Herrn von Hundt bewohnt, weler dorthin vor den Preußen geflütet war und naBürholdts Chronik ein epikuräiſes – genußſütiges – Leben führte. Zulet hatte es Fabrikationszween gedient und mußte daher umgebaut werden. In den leten 90er Jahren mate ſi eine Erweiterung der Räume notwendig. Die hieſigen Gemeinden hatten ſi an den Landtag mit dem Geſue gewendet, ein neues Amtsgeritsgebäude oberhalb des Bahnhofs auf Ebersbaer Flur zu erbauen. Da aber der Umbau des bisherigen Amtsgerits weniger Koſten verurſate, als ein Neubau, wurde erſterer geſmavoll vollzogen. Als Vorſteher des Geritsamtes und Amtsgerites haben amtiert die Herren Seyfert, Miler, Butter, Suppe, Beermann, Seffler, Zeißig.
Dur das Geſe vom 11. Auguſt 1855 wurden für jeden geritsamtlien Bezirk eine Anzahl Friedensriter beſtellt, wele bei Handhabungen der geſelien Ordnung innerhalb des Geritsſprengels, teils unterſtüend, teils ſelbſtändig mitzuwirken hatten. Es iſt nit bekannt, ob aus unſerer Gemeinde Friedensriter ernannt worden ſind. Als aber die Geritsorganiſation für das Deutſe Rei eintrat, mußte für jede Gemeinde ein Friedensriteramt zu Sühneverhandlungen bei Beleidigungen erritet werden. So wurde denn na der Verordnung vom 16. Mai 1879 der Apotheker Otto Nauenburg als Friedensriter für Alt- und Neugersdorf beſtellt. Er hat dieſes Amt bis zum Jahre 1900, alſo über 20 Jahre, mit Geſi verwaltet. Na ſeinem Wegzuge na Dresden wurde Suldirektor Emil Wittriſ zum Friedensriter ernannt.
Dur das Reisgeſe vom 6. Februar 1875 hatte der Staat die Beurkundung des Perſonenſtandes, wele bis dahin von der Kire erfolgt war, übernommen. Es wurden beſondere Standesämter erritet, bei welen die Anmeldung von Geburten, Sterbefällen, die Aufgebotsverhandlungen und Eheſließungen bewirkt werden mußten. Die darüber aufgenommenen Protokolle gelten ſeitdem als amtlie Urkunden über den Perſonenſtand. So wurde au am 1. Januar 1876 ein Königlies Standesamt für Alt- und Neugersdorf erritet. Der erſte Standesbeamte war Apotheker Otto Nauenburg, weler dasſelbe bis zum Jahre 1882 verwaltet hat. Da er von ſeinen Berufsgeſäften ſehr in Anſpru genommen war, mußte der geſelie Stellvertreter zur Mitarbeit für wöentli mehrere Tage herangezogen werden. Sole Stellvertreter waren die Gemeindevorſtände Roſer und Reielt in Altgersdorf, dann Kantor emer.Clemens daſelbſt. NaNauenburgs Abgang wurde Karl Gotthold Winkler Standesbeamter bis zu ſeinem am 5. Oktober 1888 auf dem Gemeindeamte erfolgten jähen Hinſeiden. Ihm folgte der Kaufmann Hermann Söbel, weler die ſtandesamtlien Geſäfte bis Ende 1893 verſehen hat. Als dieſer aus geſäftlien Rüſiten das Amt niedergelegt hatte, trat vom Jahre 1894 Hermann Zentſ an ſeine Stelle. Stellvertreter iſt ſeit langen Jahren der Gemeindevorſtand Rudolph. Die Geſäftsſtelle für das Standesamt iſt in den Wohnungen der vier Standesbeamten geweſen. Bei der Vereinigung beider Gemeinden ſollte ſie auf das Gemeindeamt mit verlegt werden. Da aber nit blos die politiſe Gemeinde, ſondern au das Rittergut des Fürſten zum Standesamtsbezirke gehört, konnte dieſe Verlegung nit ſtattfinden. Das Aushängen der Aufgebote erfolgte früher an den Wohnungen der Standesbeamten, ſpäter auf den beiden Gemeindeämtern und ſeit der Vereinigung auf dem jeigen Gemeindeamte.
Der Gedanke der Neuzeit, das Volk an den öffentlien Angelegenheiten Anteil nehmen zu laſſen, hat ſi von dem Staat au auf die Gemeinden übertragen. Na der Konſtitution vom Jahre 1831 folgte am 7. November 1838 die Publikation der Landgemeindeordnung. Die Gemeindeangelegenheiten wurden fortan dur einen Gemeinderat verwaltet, weler aus einem Gemeindevorſtande, einem oder mehreren Gemeindeälteſten und einer Anzahl Ausſußperſonen beſtand. Die Wahl der leteren erfolgte von den anſäſſigen Gemeindegliedern, die der erſteren von den gewählten Mitgliedern des Gemeinderates. Die Wahlen wurden zuerſt von den Geritsbehörden abgehalten und geleitet, in Altgersdorf von dem Stadtrate zu Zittau, in Neugersdorf von dem Fürſtlien Geritskonſulenten, na Erritung des Königlien Geritsamtes von einem Beamten desſelben. Erſt vom Jahre 1864 erfolgten die Wahlen unter Leitung des Gemeindevorſtandes. Eine größere Selbſtändigkeit und Selbſtverwaltung erhielt die Gemeinde dur die revidierte Landgemeindeordnung vom Jahre 1873. Dur dieſe wurde die Gemeindeverwaltung unter die Oberaufſit der Königlien Amtshauptmannſaft zu Löbau geſtellt. Als Vorſtände derſelben haben folgende Herren amtiert: von Thielau bis 1890, von Craushaar bis 1900, von Carlowi bis 1903. Die beiden erſtgenannten ſind na Dresden II verſet worden, der lete iſt leider frühzeitig geſtorben. Dur die revidierte Landgemeindeordnung wurde au die Ortspolizeigewalt dem Gemeindevorſtande übertragen, wele bisher in den Händen der Gutsherrſaften als Geritsherren gelegen hatte und dur die Ortsriter ausgeübt worden war.
Die Ortspolizei erſtret ſi auf die Sierheit für Perſonen und Eigentum der Ortsbewohner, auf Straßen- und Verkehrsweſen, Beaufſitigung öffentlier Vergnügungen, Tanzerlaubnis, Wahrung der Sonntagsfeier, Abwendung von Störungen der Ordnung und der nätlien Ruhe, Aufſit über die Feuerſtätten und die Reinigung der Eſſen, Fürſorge für das Feuerlöſweſen, Aufſit über Maß und Gewit, Geſundheits-, Sitten-, Gewerbe-, Bau- und Feuerpolizei und dergl. mehr. Zur Ausübung dieſer mannigfaltigen polizeilien Befugniſſe ſind dem Gemeindevorſtande die Polizeidiener unterſtellt. Früher war je einer in Alt- und Neugersdorf, denen au no andere Funktionen übertragen waren. Seit mehreren Jahren ſind dieſe Nebenbeſäftigungen andern Perſonen zugewieſen. In Altgersdorf waren Orts- und Polizeidiener: Karl Got, dann Hermann Halang, ſeit 1895 Wilhelm Gruſe. In Neugersdorf iſt ſeit mehr als 30 Jahren Chriſtlieb Raphelt als Polizeidiener angeſtellt. Na Vereinigung der Gemeinden ſind beide in ihren Stellungen geblieben. Sie ſind uniformiert und tragen Seitengewehre. Dem Gemeindevorſtande unterſtehen ferner die Natwäter. In Altgersdorf waren dieſe der Ortsdiener Karl Got, der Suldiener Wilhelm Witti; in Neugersdorf der Totengräber Chriſtian Friedri Hille, dann Chriſtian Friedri Herzog. Na der Vereinigung der Gemeinden ſind Leberet Hennig und Guſtav Haupt angeſtellt.
Seit 1810 beſteht au die Landespolizei, wele dur einen Gendarm ausgeübt wird. Dieſer iſt der Königlien Amtshauptmannſaft unterſtellt und hat für Aufreterhaltung der Ordnung und Sierheit von Perſonen und Eigentum aufgrund der Geſee des Staates zu waen. Dem hier ſtationierten Gendarm waren früher no einige andere Ortſaften der Umgegend mit zugewieſen, ſeit einigen Jahren jedo bildet Neugersdorf allein den ihm zugewieſenen Bezirk. Die erſten Gensdarmen, wele hier angeſtellt geweſen ſind, waren Wolf und Fröhli, die beiden leten Nagel und Beſſer. Der hieſige Gendarm gehört zur Brigade Ebersba.
E. Gemeinderat.
Eine große Witigkeit im Gemeindeleben haben gegenwärtig die Wahlen zum Gemeinderat erlangt. Die Mitglieder werden auf ſes Jahre gewählt, von denen ein Drittel aller 2 Jahre ausſeidet. Früher kamen nur wenige Gemeindeglieder herzu, um die geſelien Vertreter zu wählen. Je mehr man aber die Witigkeit der Selbſtverwaltung und dadur der Wahlen erkannte, umſomehr wus au die Beteiligung namentli in den leten Jahren, wo die Teilnahme am öffentlien Leben eine faſt allgemeine geworden und dadur au der Parteiſtandpunkt in die Wahlen zum Gemeinderat hineingetragen worden iſt. Es möge nun ein kurzer Berit über die Perſonen der Gemeindevorſtände und die Zuſammenſeung der Gemeinderäte folgen; zunäſt für
Altgersdorf.
Der erſte Vorſtand war von 1839 ― 44 Chriſtian Friedri Daniel Got. Unter ihm begann der mit dem Stadtrate zu Zittau ſiegrei geführte Prozeß über die untere Hutung. Er erſeint als ein umſitiger, beſonnener Mann, weler die neuen Verhältniſſe in die geſelien Bahnen leitete. Gemeindeälteſter war Gotthelf Suſter. Der zweite Gemeindevorſtand war Karl Heinri Herzog von 1845 ― 1850. In ſeine Verwaltung fielen die Notſtandsjahre und die bewegten Zeiten der Jahre 1848 und 1849. Um Arbeit zu ſaffen, wurden verſiedene Wegebauten vorgenommen. Es wurden die Wege von Filippsdorf bis zur Kire, von Spreedorf bis zur Pfarre, die Wege dur und unter der Aue gebaut. Die Staatsregierung hatte dazu Unterſtützungen gewährt, au wurde das Steuerentſädigungskapital für die untere Hutung, weles Zittau herauszahlen mußte, dazu verwendet, die übrige Summe wurde erborgt. Gemeindeälteſter war zuerſt Chriſtian Friedri Berndt, und als dieſer ſein Amt niedergelegt hatte, Karl Gottlieb Senke.
Der dritte Gemeindevorſtand, weler neben ſeinen Berenungen für Wege und Zeitverſäumniſſe eine bare Beſoldung von nur 5 Talern erhielt, war von 1851 ― 1856 der Bäer Friedri Glathe, während Gotthelf Suſter Gemeindeälteſter war und au bis 1863 verblieb. Nur in den Jahren 1857, dem 200 jährigen Jubiläumsjahre der Gemeinde, und 1858 war Wilhelm Berndt Gemeindevorſtand, welem Johann Gottlieb Oppelt, der ſpätere Ortsriter, von 1859 ― 1864 im Amte folgte. Unter ihm wurde der Steinbru am Beerberge von der Zittauer Herrſaft erkauft und der Weg vom Beerberg na Hewalde unter Beteiligung des Steinbrubeſiers Herrmann gebaut.
Vom Jahre 1865 ― 1875 war Carl Leberet Neumann Vorſtand, weler dur ſeine umſitige Leitung ſehr viel zur Hebung der Gemeinde beigetragen hat. Während ſeiner Amtsführung gelangte die Hutung in den Beſi der Gemeinde. Dieſe wurde zum Teil zu Bauſtellen verkauft mit einem Erlös von ca. 20 000 Mark. Es wurde die Eiſenbahn gebaut, die Sparkaſſe erritet und mane nülie Einritung zum Wohle der Gemeinde getroffen. Von 1875 ― 1878 war Karl Ehregott Roſer Vorſtand der Gemeinde. Na deſſen Abgang trat der bisherige Gemeindeälteſte Ernſt Friedri Reielt an ſeine Stelle, weler nur kurze Zeit dieſes Amt bekleidete, da er ſon im Februar 1881 verſtarb. Ihm folgte Karl Wilhelm Rudolph, weler der lete Vorſtand Altgersdorfs geweſen iſt. Er hat ſein Amt umſitig bis zur Vereinigung der beiden Gemeinden im Jahre 1899 verwaltet. Er wurde ſodann zum Vorſtand der Geſamtgemeinde von dem beiderſeitigen Gemeinderate gewählt und hat dies umfangreie Amt mit Geſi bisher ausgeritet. Am Geburtstag des Königs 1903 wurde ihm vom ſtellvertretenden Amtshauptmann das Albretskreuz als Auszeinung für ſeine verdienſtvolle Tätigkeit überreit.
Die Tätigkeit der Gemeindevorſtände hat ſi ſeit Einführung der Landgemeindeordnung, namentli in den leten beiden Jahrzehnten, ſehr erweitert. Dur die neuere Geſegebung ſeit der Wiedervereinigung des deutſen Vaterlandes dur Militär-, Armen-, Freizügigkeits-, Alters- und Invalidengeſee haben die Gemeindevorſtände nit blos für die Gemeinde, ſondern ſehr viel für den Staat zu arbeiten und bedürfen zur Bewältigung der manerlei Amtsgeſäfte mehrfaer Hilfskräfte. Bis kurz vor Vereinigung der beiden Gemeinden hat Altgersdorf nur einen Gemeindeälteſten gehabt, weler neben der Stellvertretung des Vorſtandes au die Einnahme der verſiedenen Steuern zu beſorgen hatte. Gemeindeälteſte waren von den 60er Jahren an: Friedri Wilhelm Hoffmann, Karl Gottlieb Hennig, Heinri Neumann, Chriſtian Gottlieb Got, Leberet Pohl, Karl Gottlieb Hille, Ernſt Friedri Reielt, Friedri Auguſt Neumann, Leberet Herzog und Hermann Ulbri, weler na der Vereinigung die Stelle eines Gemeindeexpedienten übernommen hat. Zweiter Gemeindeälteſter wurde Karl Rößler. Die Gemeindeexpeditionen waren jedesmal in den Wohnungen der verſiedenen Gemeindevorſtände, bis in den 80er Jahren ein eigenes Expeditionslokal eingeritet wurde, und zwar zuerſt in einem Zimmer der Altgersdorfer Sule und ſodann in dem Sulzimmer des früheren Sulhauſes Kat.-Nr. 84. Na der Vereinigung befindet ſi die Expedition in vergrößerter Weiſe in dem früheren Neugersdorfer Sulhauſe Kat.-Nr. 100 c.
Der Gemeinderat beſtand na Inkrafttreten der Landgemeindeordnung zuerſt aus 5 Ausſußmitgliedern, von denen 2 aus der Klaſſe der Ganzhäusler, 2 aus der der Halbhäusler und einer aus der Zahl der Inwohner gewählt wurden. Später iſt der Unterſied zwiſen Ganz- und Halbhäusler in Wegfall gekommen, und man unterſied nur no zwiſen Anſäſſigen und Unanſäſſigen. Zuerſt wurde au der Vertreter der Unanſäſſigen von den Ganz- und Halbhäuslern gewählt. Dies änderte ſi, indem beide ihre eigenen Vertreter zu wählen hatten. Bei der Vereinigung mit der Ebersbaer Seite beſtand der Gemeinderat aus 7 Mitgliedern. Seitdem kam no ein Vertreter der Ebersbaer Seite hinzu. Da man vom Jahre 1877 dur die ſtarke Zunahme der Unanſäſſigen einen zweiten Vertreter für dieſe hinzuwählte, ſo beſtand der Gemeinderat aus 11 Mitgliedern. Dies war au bei der erſten Verhandlung der Vereinigungsfrage der Fall, und da ein Mitglied erkrankt war, ſo ſtimmten in der denkwürdigen Siung vom 24. März 1883 nur 10 Mitglieder ab, von denen 5 für und 5 gegen die Vereinigung ihre Stimmen abgaben, ſo daß die Stimme des Vorſienden die Entſeidung gab. Im Jahre 1896 wurde die Wahlordnung dahin abgeändert, daß die Anſäſſigen na der Zahl der Einheiten in 3 Klaſſen eingeteilt wurden. Die 3. Klaſſe mit Einheiten bis zu 50 wählte 3 Mitglieder, die 2. Klaſſe mit Einheiten von 50 ― 100 gab 2 und die 1. Klaſſe mit über 100 ebenfalls 2 Vertreter. Die Unanſäſſigen hatten 3 Mitglieder zu wählen, ſo daß der geſamte Gemeinderat mit Gemeindevorſtand und 2 Gemeindeälteſten aus 13 Mitgliedern beſtand. Dies Stimmverhältnis blieb bis zur Vereinigung der Gemeinden.
Neugersdorf.
Am 16. Juli 1839 fand unter der Leitung des Geritskonſulenten Hütti eine Gemeindeverſammlung ſtatt, in weler ein aus Ausſußmitgliedern beſtehender Gemeinderat gewählt wurde, weler dann aus ſeiner Mitte einen Gemeindevorſtand und einen Gemeindeälteſten erwählte. Der erſte Vorſtand war Chriſtian Friedri Rudolph, weler für Gemeindeverwaltung 20 Taler, für Armenverwaltung 5 Taler, für Sulverwaltung 5 Taler erhielt. Zum Gemeindeälteſten wurde Johann Gottlieb Rieel gewählt. Son in dieſer Periode brate die Verpatung der Gemeindehutung mane Swierigkeiten mit ſi. Na Ablauf der erſten 6 Jahre wurde Chriſtian Friedri Röthig Gemeindevorſtand, während Rieel no weiter Gemeindeälteſter blieb, aber im Jahre 1846 ſtarb. An ſeine Stelle trat Auguſt Güttler. In dieſe Zeit fielen die Notſtandsjahre, wele der Verwaltung mane Mühen und Sorgen verurſaten. Von 1851 ― 54 wurde Chriſtian Friedri Rudolph wieder Gemeindevorſtand und Gottlieb Klippel Gemeindeälteſter. Au in dieſe Zeit zieht ſi der Streit um Verpatung und Verkauf von Bauſtellen der Gemeindehutung. Im Jahre 1855 bekleidete Wilhelm Röthig das Amt eines Vorſtandes, aber ſon im Jahre 1856 wurde Friedri Auguſt Güttler Gemeindevorſtand und Gottlieb Wollmann Gemeindeälteſter. Unter deren Amtsperiode fiel das 200 jährige Jubelfeſt des Beſtehens der Gemeinde, weles in großartiger Weiſe gefeiert worden iſt. Im Jahre 1862 wurden 26 Bauſtellen der Gemeindehutung verkauft, wele einen Ertrag von 21 177 Mark braten. Güttler iſt im Jahre 1897 als 80 jähriger Greis, geiſtig friſ bis ins hohe Alter, geſtorben.
Von 1863 an fungierte Guſtav Herbi als Gemeindevorſtand bis 1875. In ſeine Amtstätigkeit fielen die beiden Kriege 1866 und 1870/71, die Begründung der Sparkaſſe, der Bau der Eiſenbahn, der Hutungsſtreit mit den 6 renitenten Teilhabern, der Bau des jeigen Gemeindeamtes als damaligen Kranken- und ſpäteren Sulhauſes und anderes mehr. Guſtav Herbi lebt no jet als ein Greis von einigen 80 Jahren, teils in Dresden, teils hier, bei ſeinen Kindern.
Wie in Altgersdorf ſo trat au in Neugersdorf im Jahre 1875 ein neuer Vorſtand ſein Amt an in der Perſon von Karl Friedri Auguſt Albret. Er hat ſi beſonders um das neue Inſtitut der Sparkaſſe ſehr verdient gemat, au wurden die ſwierigen und unerquilien erſten Verhandlungen zur Vereinigung der Gemeinden während ſeiner Amtsperiode geführt. Seinem rührigen Leben und Streben ſete ein raſer Tod vor Weihnaten 1886 ein frühes Ziel. Ihm folgte im Jahre 1887 Karl Ernſt Reiß, weler bis zu ſeinem im Februar 1894 erfolgten Hinſeiden das immer umfangreier werdende Amt als Vorſtand der Gemeinde verwaltete. Von dieſer Zeit bis zur Vereinigung der beiden Gemeinden im Jahre 1899 war Friedri Wilhelm Bundesmann Vorſtand, nadem er von 1892 an ſeit dem jähen Hinſeiden des langjährigen erfahrenen Gemeindeexpedienten Guſtav Beutler als ſoler tätig geweſen war. In dieſem Amte folgte ihm Guſtav Adolf Got, weler au na der Vereinigung beider Gemeinden Expedient verblieben iſt. Bundesmann iſt der lete Vorſtand Neugersdorfs geweſen. Seit der Vereinigung iſt er Stellvertreter des Vorſtandes und erſter Gemeindeälteſter und zeinet ſi dur gewiſſenhafte Geſäftsführung aus. Die Bildniſſe der leten 5 Gemeindevorſtände Neugersdorfs, Güttler, Herbri, Albret, Reiß und Bundesmann, ſind in der Gemeindeexpedition nebeneinander angebrat.
Seit einer Reihe von Jahren waren zwei Gemeindeälteſte tätig, der eine als Stellvertreter des Vorſtandes, der andere zur Beaufſitigung der Arbeiten auf den Wegen und in den Stein- und Kiesbrüen. Als letere ſeien genannt Leberet Hille und Julius Mitſink, als erſtere Lehmann, Benjamin Reielt, Wilhelm Hohlfeld zu zwei verſiedenen Malen, Chriſtian Friedri Beutler, Gotthold Winkler, Adolf Dutſke.
Zuerſt waren die Gemeindeexpeditionen in den Häuſern der jeweiligen Gemeindevorſtände, in den leten Jahrzehnten in einem Lokal des Sulhauſes Nr. 100 c, in welem gegenwärtig die vergrößerte Expedition für die vereinigte Gemeinde eingeritet iſt. Die in der Gemeindeverwaltung zur Zeit beſäftigten Beamten beſtehen aus dem Vorſtand, ſeinem Stellvertreter als erſten Gemeindeälteſten, 2 Expedienten, einem Regiſtrator, einem Hilfsexpedienten und 2 Kopiſten.
Bei Begründung des Gemeinderates beſtand derſelbe aus 9 Perſonen. Wie in Altgersdorf bei den Anſäſſigen zwiſen Ganz- und Halbhäuslern unterſieden wurde, ſo in Neugersdorf zwiſen Gärtnern und Stellhäuslern und Auhäuslern. Im Jahre 1870, als es 32 Gärtner, 132 Stell- und 150 Auhäusler gab, beſtand der Gemeinderat aus 2 Gärtnern, je 3 aus den beiden anderen Klaſſen und aus einem Vertreter für die Inwohner. Später erhielten dieſe no einen Vertreter mehr, ſo daß im Jahre 1876 der Gemeinderat mit dem Gemeindevorſtande und Gemeindeälteſten aus 12 Perſonen zuſammengeſet war. Da aber die Zahl der Auhäusler und Inwohner ſi bedeutend vermehrt hatte, ſo erhielten dieſe vom genannten Jahre ab no je einen weiteren Vertreter, ſo daß die Mitgliederzahl 14 betrug, nämli: Gemeindevorſtand, Gemeindeälteſter, 2 Vertreter der Gärtner, 3 der Stellhäusler, 4 der Auhäusler und 3 der Inwohner. Die Wahlen wurden ſo vollzogen, daß die Anſäſſigen für jede der drei Klaſſen die beſtimmte Anzahl Vertreter wählten, während die Unanſäſſigen ihre eigenen Vertreter zu wählen hatten. Seit 1890 iſt nur zwiſen Anſäſſigen und Unanſäſſigen unterſieden und die uralte Einritung zwiſen Gärtnern, Stell- und Auhäuslern aufgehoben worden. Es wurden 3 Klaſſen gebildet, für wele die Zahl der Steuereinheiten maßgebend war. In die 1. Klaſſe gehörten die Anſäſſigen mit wenigſtens 150 Einheiten, in die 2. Klaſſe mit 50 bis 150 Einheiten, in die 3. Klaſſe die Anſäſſigen unter 50. Der erſten Klaſſe gehörten 3 Vertreter an, der 2. und 3. je 4, die Unanſäſſigen wählten 3 Vertreter, ſo daß der Gemeinderat mit Vorſtand und zwei Gemeindeälteſten aus 17 Mitgliedern beſtand.
Bei der Vereinigung beider Gemeinden iſt dieſe Einteilung na Steuereinheiten beibehalten worden. Gegenwärtig beſteht der Gemeinderrat aus 21 Mitgliedern, nämli dem Gemeindevorſtande, deſſen Stellvertreter, 2 Gemeindeälteſten, 5 Vertretern der 1. Klaſſe und je 4 Vertretern der 2. und 3. Klaſſe und der Unanſäſſigen. Au jet wählen die Anſäſſigen und die Unanſäſſigen getrennt für ſi. Dieſer Wahlmodus iſt ſon verſiedentli und namentli von den Unanſäſſigen angefoten worden. Wie jede Einritung, hat au dieſe ihre Mängel, ſo daß Abänderungen nit ausgeſloſſen ſind.
Quelle: Chronik von Neugersdorf, bearbeitet von Carl Melzer, Pfarrer. 1903