Die erſten Häuſer Altgersdorfs ſind … die Athäuſer geweſen. An dieſe ſloſſen ſi die Auhäuſer an bis zur jeigen Georgswalder Straße. Einzelne Häuſer ſtanden bis herauf zur Kire, und von da na der unteren Langewieſe. Siere urkundlie Nariten darüber ſind nit vorhanden, da das Zittauer Ratsariv und das Altgersdorfer Söppenbu verbrannt ſind. Leteres wurde auf Anordnen des Rates der Stadt Zittau angelegt, iſt aber bei dem Brande der Kirſule im Jahre 1747 mit in Flammen aufgegangen. Wieviel Häuſer in den erſten Jahrzehnten aufgebaut ſein mögen, läßt ſi vielleit aus dem im Jahre 1707 zwiſen Altgersdorf und zwiſen Neugersdorf abgeſloſſenen Rezeſſe erkennen, na welem Altgersdorf ein Drittel und Neugersdorf zwei Drittel zum gemeinſamen Sulbau bezahlen ſollte. Dana würde Altgersdorf nur halb ſo groß als Neugersdorf geweſen ſein. Hat nun leteres im Jahre 1719 ſon 181 Häuſer gezählt und im Jahre 1700 etwa 160, ſo könnten in dieſem Jahre etwa 80 Häuſer in Altgersdorf geweſen ſein. Indeſſen erſeint dieſe Zahl bei dem langſamen Waſen Altgersdorfs etwas ho. Will man aus der Zahl der Taufen, Trauungen und Beerdigungen in jenen Jahren auf eine Geſamtbevölkerung von cirka 1 500 ſließen, ſo würden auf Altgersdorf 500 und auf Neugersdorf 1000 Bewohner kommen.
Von der Aue oſtwärts war die untere Hutung. Die obere Waldhutung ging von dem Dreieer bis zum Beerberg. An dieſen ſloß ſi der Kuhzahl an. Der eigentümlie Name Kuhzahl ſoll Kuhſwanz heißen.
Es geht die Erzählung im Volksmunde, daß dort einſt eine Kuh in dem moorigen Boden verſunken ſei. Beim Herausziehen der Kuh ſei dieſelbe am Zahl, das heißt Swanz, angefaßt worden. Dabei ſei der Swanz ausgeriſſen.
Der Beerberg mit ſeinen Baſaltſteinen, wele ſäulenförmig über einander liegen, trägt ſeinen Namen na den vielen Beeren, wele dort gewaſen ſind. Wegen des ſteinigten Untergrundes war keine hohe Waldung, ſondern nur Laubholz emporgewaſen, ſodaß die Beeren daſelbſt um ſo beſſer gedeihen konnten. Die Ableitung von Bären, wele früher dort geweſen ſein ſollen, wird ebenſo unzutreffend ſein, wie die unſeres Nabarortes Ebersba (äbere Ba) von einem Eber. In der oberen Waldhutung, wele mit ditem Swarzholz bewaſen war, fand ſi au die Kranipfüe vor. In dieſe floſſen die Gewäſſer der Waldhutung ab, ſodaß ſie zum Tränken des Viehes dienen konnte. Von Zeit zu Zeit wurde die Kranipfüe von der Gemeinde ausgeſlemmt, wogegen der Zittauer Stadtrat Widerſpru erhob. Dort ſoll ſi ein Krani, ein hier ſeltener Vogel, längere Zeit aufgehalten haben. Man hat demſelben eine ſole Bedeutung beigelegt, daß die Gemeinde Altgersdorf den Krani als Sinnbild der Waſamkeit in ihr Siegel aufgenommen und au bis zur Vereinigung der beiden Gemeinden geführt hat.
Der Dreieer iſt der äußerſte Teil der Flur. Dort grenzten die drei Fluren Altgersdorf, Neugersdorf und Leutersdorf an einander. Dort ſteht no jet ein großer Grenzſtein, weler die Jahreszahl 1734 auf jeder ſeiner drei Seiten führt. Na der Weſtſeite trägt er die Buſtaben S. R. wohl Stadt Rumburg. Na der Oſtſeite H. O. L., vielleit Hutung Ober Leutersdorf und na der Nordſeite H. L. S. Die letere Bezeinung iſt ſwer zu deuten. Vielleit heißt ſie Hutung. Lauſi. Saſen.* Der Dreieer findet si in den verſiedenſten Urkunden über Grenzberitigungen. Urkundli hat im Jahr 1747 die Grenzregulierung na Leutersdorf zu unter Beteiligung des Hauptmanns von Oberländer auf Leutersdorf und der Deputierten des Rates zu Zittau, ſowie der Ortsgeriten ſtattgefunden. Die Grenze wurde dur Abſlagen von Bäumen bemerkbar gemat. Jeder Nabar ließ auf ſeiner Grenze drei Ellen breit alle Stämme abſlagen. Die Grenze na Neugersdorf iſt von dem Dreieer aus im Jahre 1765 zwiſen den Zittauer und Rumburger Vertretern und den beiderſeitigen Ortsgeriten feſtgeſet worden. Es wurden 97 Grenzſteine gelegt und die Entfernungen der einzelnen Steine von einander genau na Ellenzahl beſtimmt. Eine Reviſion der Grenzen iſt im Jahre 1838 vorgenommen worden. Trodem kamen mannigfae Grenzſtreitigkeiten zwiſen den Beſiern der einzelnen Grundſtüe vor, wele dur umſtändlie Beſitigungen der Zittauer und Rumburger Behörden geregelt worden ſind.
Wer in der Folgezeit auf Altgersdorfer Grund und Boden aufbauen wollte, mußte ſi um Ueberlaſſung einer Bauſtelle an den Stadtrat zu Zittau wenden. Dieſer gewährte den ſpätern Anbauern no dieſelben Vergünſtigungen, wie ſie in dem Freiheits- und Verſorgbriefe ausgeſproen waren. Als der Stadtrat die feſtgeſete Abgabe von jährli 3 Taler Erbzins erhöhen wollte, wandten ſi die Ortsgeriten unter Berufung auf ihren Freiheits- und Verſorgbrief mit dem Anſuen an den Rat, es bei der feſtgeſeten Abgabe zu belaſſen, was au geſah. Die Bauſtellen wurden aber nit mehr gegen Erbzins überlaſſen, ſondern verkauft, trodem verblieben die Abgaben von 3 Talern reſp. 1 Taler 12 gute Groſen, wie au alle ſonſtigen Häuslerleiſtungen. Im Jahre 1770 wurden eine Anzahl von Geſuen um Gewährung von Bauſtellen an den Stadtrat geritet, wele au zumeiſt Genehmigung fanden. Als dadur die Hutungen verringert wurden, und als der Rat ein Geräumigt im Fläeninhalte von einem Seffel mit einer Pfüe zum Viehtränken an einen gewiſſen Gottfried Dreßler verkaufen wollte, da fühlten ſi die Altgersdorfer in ihren Geretſamen beeinträtigt und wandten ſi beſwerdeführend unter Berufung auf ihren Freiheits- und Verſorgbrief an den Rat zu Zittau. Sie wieſen darauf hin, daß ſie keine Gärtner und Bauern ſeien, ſondern nur pur arme Leineweber, mithin die Mil und Butter ihr größtes Labſal ſei.
Der Rat zu Zittau verlangte das Original des Freiheitsbriefes, da der dortige verbrannt ſei, aber die Altgersdorfer gaben ihn nit heraus, weil der Rat in dieſer Angelegenheit Partei ſei. Als aber der Rat darauf beſtand und bei Gehorſamsverweigerung 5 Taler Strafe auferlegte, ließen die Ortsgeriten eine vom Notar Friedri Melzer zu Bauen beſtätigte Abſrift anfertigen und ſtellten dieſe dem Rate zu. Trodem verlangte der Rat das Original, weles ihm endli beigebrat werden mußte. Na jahrelangen Verhandlungen einigte man ſi dahin, daß die Gemeinde Altgersdorf von ihrer Beſwerde zurüträte, wenn der Rat zu Zittau neue Hutungspläe an Stelle der bisherigen aufſließe und die Bauſtellen nur an ſole Bewohner verkaufe, wele no keine beſien, au die Laßäer nit verkaufe, ſondern nur verpate. Zur Begründung war angeführt, damit der eine nit viel, der andre wenig Grund und Boden beſie und höſtbedürftige Perſonen leer ausgingen, ein Gedanke, der die Gemeindevertretung wegen ihrer Fürſorge für die Allgemeinheit ehrt. Der Rat ließ die ganze Langewieſe, den ſogenannten Lagerpla für das Vieh und den Langewieſer Zipfel in Bauſtellen und Laßäer verwandeln. Die Bauſtellen wurden 5000 Quadratellen groß ausgemeſſen und no je 7000 Quadratellen Laßaer hinzugefügt. Die Veräußerung und Verpatung erfolgte im Jahre 1794. Es waren 34 Bauſtellen ausgemeſſen worden, von denen 18 verkauft wurden, jede für den Preis von 30 Talern. Die erſte Hälfte war bar zu bezahlen. Binnen Jahresfriſt ſollten die Stellen bebaut werden, die unverkauft gebliebenen Stellen wurden als Laßäer verpatet, bis ſi ein Käufer finden würde. Bei der 4. Stelle wurde als Bedingung feſtgeſet, daß der Beſier den Brunnen mit übernehme, weler dem Kretſam dur angelegte Röhrenleitung das Waſſer liefere. Au müſſe es ſi der Beſier gefallen laſſen, wenn Reparaturen daran vorgenommen werden würden. Dieſes Waſſer läuft jet nit mehr bis zum Kretſam; oberhalb der Süenſenke fließt es aus einer Röhre in den Graben. Der Kretſam hat darauf Waſſerzins na Zittau entritet. Bei der 6. Stelle hatte die Gemeinde Neugersdorf die Fortführung des Weges na Leutersdorf und Neueibau dem grünen Baum* gegenüber beantragt. Dieſer Weg ſei aber nur ein Vergünſtigungsweg geweſen, weler na der Leutersdorfer Windmühle führe. Au ſei im grünen Baume vordem Rumburger Bier verſenkt, aber wegen Niederlage der Spibuben daſelbſt eingezogen worden. Es wurde ein Fußſteig abgeſtet und 400 Sritte weiter oben eingezeinet.
* Grüner Baum s. Pkt. 9 Quelle: Festschrift 300 Jahre Neugersdorf
Auf dieſe Weiſe entſtand ein neuer Ortsteil die Langewieſe hinauf, wele ſi im Laufe der Jahre dur weitere Bebauung vergrößert hat. Bei einer Zählung im Jahre 1814 waren in Altgersdorf 119 Häuſer. Die andern Ortsteile wurden allmähli ebenfalls weiter ausgebaut, freili ging es langſam von ſtatten, ſo daß im Jahre 1830 nur 124 Häuſer mit 886 Bewohnern vorhanden waren. Im Jahre 1837 ließ der Stadtrat zu Zittau das Laubholz vom Kuhzahl bis na dem Beerberg abtreiben und das gewonnene Areal in Laßäer umwandeln. Von jenem Jahre an begann am Beerberge eine lebhafte Bautätigkeit. Das erſte Haus wurde daſelbſt im Jahre 1838 gehoben. Es gehörte Auguſt Raphelt. Im Laufe des Sommers wurden daſelbſt no mehrere Häuſer aufgebaut, ebenſo in den folgenden Jahren. Die Bauſtellen, wele auf der Langewieſe im Jahre 1793 für 30 Taler verkauft worden waren, wurden jet mit 50 ― 60 Taler bezahlt. Die Abgaben auf die neuen Häuſer waren dieſelben, wie bei den früheren.
Für die Entwilung Altgersdorfs iſt der langwierige Hutungsſtreit von beſonderer Bedeutung geweſen. Dieſe Viebighutung, wele 47 Seffel und 70 Quadratruten groß war und ſi von der Pfarrwiedemut nördli bis zur Ebersbaer Seite und weſtli bis zur Aue erſtrete, hatte lange Zeit wüſte gelegen. Auf dieſer niedern Hutung hatten die Ortsbewohner Lehm gegraben, die Totengräber hatten Raſen zur Beſeung der Gräber geſtoen und das ſpärli darauf erwaſene Gras war abgehütet worden. Da ſi das Areal in ſletem Zuſtande befand, viele Vertiefungen beſaß, in denen ſi das Waſſer anſammelte, ſo beſloß die Gemeinde, eine Ausbeſſerung vorzunehmen. Der Stadtrat zu Zittau erteilte die Genehmigung, beſtimmte, daß die Grundſtüe verpatet werden ſollten, und beanſprute die eine Hälfte des Patertrages für ſi, während er die andere Hälfte der Gemeinde als Geſenk überlaſſen wollte. Das Eigentumsret auf die Hutung nahm aber der Stadtrat für ſi in Anſpru. Dagegen trat nun die Gemeinde im Jahre 1836 auf, mate dem Stadtrate das Eigentumsret, das dieſer nie ausgeübt habe, ſtreitig und erhob ſelbſt Anſpru auf den Beſi der Hutung. Die Gemeinde wurde in dem begonnenen Prozeſſe mit ihrem Eigentumsanſprue dur drei gleilautende Erkenntniſſe vom 13. September und 9. Dezember 1837 und 6. März 1838 in allen drei Inſtanzen koſtenpflitig abgewieſen. Den Prozeß führte für die Gemeinde Advokat Lehmann in Bauen, Gemeindeälteſter war Karl Gottlieb Müller. Wiewohl nun Zittau dieſen erſten Prozeß gewonnen hatte, ſo nahm die Sae gar bald eine andere Wendung an.
Als dur die neue Landgemeindeordnung im Jahre 1838 eine neue Gemeindeverwaltung geſaffen war, wurde der Prozeß um die Hutung von der Gemeinde wieder begonnen. Erſt im Jahre 1846 iſt er beendet worden und führte für die Gemeinde Altgersdorf dur alle Inſtanzen zu einem günſtigen Ausgange. Es war dem Stadtrat zu Zittau auferlegt worden, den Beweis für das Eigentumsret beizubringen. Darüber ſind große Aktenſtüe mit Berufung auf die älteſten Urkunden bei der Erwerbung des Gersdorfer Waldes, auf die geſehenen Verkäufe von Bauſtellen und dergleien und unter Aufſtellung von 98 Beweisgründen geſrieben worden. Gleiwohl wurden dieſelben nit als beweiskräftig anerkannt, und Altgersdorf ging ſiegrei aus dem Prozeſſe hervor. Zittau war ſi au anfängli nit klar über die Hutung geweſen und hatte die obere Waldhutung mit der niederen Viebighutung verweſelt. Um nun den Beſi der oberen Waldhutung zu retten, ſtellte Zittau den Antrag auf Ablöſung der Hutungsgeretigkeit aufgrund des Freiheits- und Verſorgbriefes vom Jahre 1662. Die Gemeinde Altgersdorf erkannte das Eigentumsret Zittaus auf die obere Waldhutung an und ſo kam am 15. September 1840 der Vertrag zuſtande, daß Altgersdorf auf das Benuungsret der oberen Hutung koſtenfrei verzite, dagegen von der bisherigen Abgabe von 20 Taler 16 Groſen Hutungsgeld befreit bleibe. Der Wald wurde abgeſlagen, das Areal urbar gemat und in Bauſtellen und Laßäer verwandelt. Der Grundbeſi Zittaus in Altgersdorf verringerte ſi dadur immer mehr. Bei der Landesvermeſſung im Jahre 1842 hielt der Fläenraum 104 Aer und 100 Quadratruten, das Rittergut Ebersba umfaßte 129 Aer und 206 Quadratruten.
Auf der oberen Waldhutung wurden nun Häuſer aufgebaut, wele im Volksmunde mit dem Namen Klingenthal belegt wurden. Die verpateten Laßäer im Kuhzahl und am Beerberge wurden im Jahre 1860 zumeiſt an die bisherigen Päter für 100 Taler pro Seffel verkauft. Na verſiedenen anderen Verkäufen betrug der Reſt der Zittauer Ländereien im Jahre 1879 nur no 5 Aer 109 Quadratruten. Diesen wollten die beiden Gemeinden Alt- und Neugersdorf kaufen in der Meinung, daß auf dieſem Reſtgute die Kollaturrete über das damals neu zu beſeende Pfarramt ruhten. Da aber nie ein Rittergut Altgersdorf beſtanden, ſondern nur das Vorwerk der Giersdorfer Wald zum Rittergute Ebersba gehört hatte, ſo lag das Kollaturret auf leterem. Die Gemeinden ſahen daher vom beabſitigten Ankaufe ab, außerdem trugen die Behörden Bedenken, Kollaturrete den Landgemeinden zu übertragen. Dieſer lete Grundbeſi Zittaus iſt ſließli vom Dampfziegeleibeſier Eiſelt angekauft worden.
Den ſiegreien Prozeß wegen der niedern Hutung hatte Advokat Petri in Bauen für die Gemeinde geführt, Gemeindevorſtand war Chriſtian Daniel Got. Dem Stadtrate zu Zittau war der Beſi der Parzellen 325, 363 ― 366, 372, 373 und 377 des Flurbus für Altgersdorf abgeſproen. Als bei der allgemeinen Landvermeſſung die Zahl der Einheiten Altgersdorfs auf 5730 feſtgeſtellt war, von denen 195 auf die niedere Hutung kamen, ſo war der anteilige Betrag von 109 Taler und 28 Groſen an den Stadtrat zu Zittau entritet worden. Dieſen Betrag zahlte Zittau na dem Prozeſſe im Jahre 1847 an die Gemeinde Altgersdorf zurü. Dieſe beantragte im Jahre 1862 die Zuſreibung der Hutung im Grundbue bei dem Königl. Amtsgerite zu Ebersba. Das Amtsgerit fragte bei dem Stadtrat zu Zittau an, ob er aufgrund des Ausgangs des bis 1846 geführten Prozeſſes auf ſein Eigentumsret verzite. Der Stadtrat gab die Erklärung ab, daß er eine ausdrülie Anerkennung des Eigentumsretes der Gemeinde Altgersdorf verweigere, ſi aber den retskräftigen Entſeidungen und deren Folgen unterwerfe, alles weitere dem Ermeſſen des Königl. Amtsgerits überlaſſe. Daraufhin unterblieb die Eintragung des Beſies der Hutung auf die Gemeinde Altgersdorf. Die Angelegenheit trat beim Bau der Eiſenbahn in ein neues Stadium. Da war es der damalige Gemeindevorſtand C. L. Neumann, weler es dahin brate, daß die niedere Hutung der Gemeinde vorſrieben wurde, da die Verordnung beſtand, daß aller Gemeindebeſi ein beſonderes Folium im Grundbue haben müſſe und bei Prozeſſen über Grundbeſi der gewinnende Teil als Beſier einzutragen ſei. So war denn die Gemeinde in einen wertvollen Beſi gelangt, aus welem ſie dur Verpatung derParzellen, ſowie dur Verkauf von Bauſtellen und Areal zum Bahnbau große Vorteile gewonnen hat. Anerkennung aber den Männern, wele dur Umſit und Beharrlikeit der Gemeinde dazu verholfen haben !
Es wurden nun mehrere Häuſer auf der Hutung aufgebaut. Son im Jahre 1871 war der Hutungsweg mit einem Koſtenaufwande von 315 Talern in einen Kommunikationsweg umgewandelt. Au entſtand um jene Zeit die C. G. Hoffmannſtraße mit den meiſten ihrer Häuſer. Aus dem Verkaufe von Hutungsareal war ein Stammvermögen von 18 000 Mark im Jahre 1874 begründet worden. Der Zinſengenuß desſelben ſollte den anſäſſigen Bewohnern und au denen, wele ſi in Zukunft na ankaufen und anbauen würden, zu gute kommen. Da nun die Gemeinde ſi vom Jahre 1874 ― 81 um 30 Häuſer vermehrt hatte, da die Zahl der Steuereinheiten, wele von den Zinſen des Stammvermögens gedet wurden, ſi namentli dur Fabrikanlagen mit hunderten von Steuereinheiten ſo gemehrt hatte, daß die Zinſen zur Entritung der Einheiten nit mehr ausreiten, da ferner ein weiteres Wastum der Gemeinde vorauszuſehen war, ſo beſloſſen die anſäſſigen Bewohner, das Stammvermögen an die Gemeinde gegen Auszahlung von 12 000 Mark abzutreten, wele an die Beſier zur Verteilung gelangen ſollten. Dies erfolgte au na manerlei Verhandlungen in den näſten Jahren.
Seit Erbauung der Eiſenbahn und Neubegründung des Deutſen Reies hatte ſi der Verkehr und die Gewerbtätigkeit in der Gemeinde gegen frühere Jahre weſentli geſteigert. Es kamen dur Neuanlegung von Fabriken und bedeutende Vergrößerung der vorhandenen eine große Anzahl neuer Bewohner von den umliegenden Ortſaften, ja aus andern Gegenden und Ländern, hierher, ſodaß dur Erbauung neuer Häuſer Wohnung für dieſe beſafft werden mußte. So entſtanden eine große Anzahl von Häuſern zwiſen den ſon vorhandenen, aber au ganz neue Ortsteile. Die Häuſer an der Zittauer Straße wurden gebaut, die neuen Häuſer bei der Feldſenke, an verſiedenen Teilen des Beerberges uſw. An der Löbauer-Rumburger Chauſſee wurden Wohn- und Geſäftshäuſer erritet, ganz beſonders ſtark wurde rets und links von der Chauſſee gebaut, namentli ritete ſi die Bautätigkeit na den Hauptverkehrsorten Bahnhof und Poſt. Die Gemeinde Altgersdorf hatte einen Bebauungsplan anfertigen laſſen, auf welem die Anlage neuer Straßen und Häuſer vorgezeinet war. Dadur wurde ein Syſtem in die Bebauung des Ortes gebrat, das Anerkennung verdient.
Au wurde auf Anlegung ſöner 7 Meter breiter Straßen mit je 1 Meter breiten Gräben zu beiden Seiten Rüſit genommen.
Die Bevölkerung Altgersdorfs hatte ſi in großartiger Weiſe vermehrt. Zählte es im Jahre 1855 nur 1510 Bewohner, ſo wies die Zählung vom Jahre 1880 eine Bevölkerungsziffer von 2895 inkl. Ebersbaer Seite auf, während im Jahre 1885 die Seelenzahl auf 3432 angewaſen war. Die Zählung im Jahre 1890 ergab 3964 und die im Jahre 1895 ſogar 4626 Bewohner. In 25 Jahren hatte ſi die Bevölkerung verdoppelt. Der Unterſied mit der ſonſt doppelt ſo großen Sweſtergemeinde Neugersdorf wurde immer geringer, ſodaß er bei er Vereinigung beider Gemeinden nur no 5 ― 600 Seelen betrug. Die Vermehrung war in Altgersdorf die ſtärkere geweſen. Von kleinen Anfängen aus hatte es ſi unter Gottes Segen im Laufe von 2 ½ Jahrhunderten zu einer ſol volkreien Gemeinde entwielt, bis es dur die Vereinigung beider Gemeinden mit Neugersdorf verbunden worden iſt. Do hatte Altgersdorf einen ſtarken Zuwas dur die Verbindung mit der Ebersbaer Seite gewonnen, über wele nun weiter beritet werden soll.
B. Ebersbaer Seite.
In einem Sriftſtüe, das unvollſtändig iſt und keine Jahreszahl trägt, heißt es:
Da$ die Gemeinde Altger$dorf von hoher Herrschaft gegen Neuger$dorf, Leuker$dorf, Eibau, wie auch gegen Schlockner Seiten bi$ an die Spree, Grenzsteinen und ganz kürzlich mit Zuziehung unserer allhiesigen Richter und Schöppen versehen und eingeschlossen worden sei.
Daraus geht hervor, daß Altgersdorf na allen Seiten ordnungsgemäß abgegrenzt worden war, nur nit na Ebersba zu, weil dort der Stadtrat zu Zittau derſelbe Grundherr, und Altgersdorf ein Vorwerk von Ebersba war. Es ist bezeinend, daß geſagt worden iſt, die Grenzſteine ſeien bis an die Spree geſet worden, nit aber der Spree entlang. Man darf ſi überhaupt die Spree nit in ihrem jeigen Laufe denken, da dieſelbe erſt beim hiſtoriſen Spreeborn begann. Weil nun keine beſtimmten Grenzen zwiſen Ebersba und Altgersdorf waren, ſo wurde eine Anzahl von Häuſern oſtwärts und weſtwärts von den Athäuſern nit zu Altgersdorf, ſondern zu Ebersba gerenet und mit dem Namen Ebersbaer Seite belegt. Als im Jahre 1708 au jenſeits der Spree Häuſer erbaut wurden, ſo iſt beſtimmt worden, daß alle am reten Ufer liegenden Häuſer na Ebersba, alle am linken Ufer na Altgersdorf reſp. Ebersbaer Seite gehören ſollen. So iſt es au fortan gehalten worden, ohne daß feſte Grenzen zwiſen Altgersdorf und Ebersba beſtanden, ein Zuſtand, weler in der Folgezeit zu manerlei Unzuträglikeiten, ja Streitigkeiten geführt hat. War es do im Jahre 1784 no vorgekommen, als ein gewiſſer Priebs ein Haus erbauen wollte und um Genehmigung beim Rate zu Zittau nageſut hatte, daß die Gemeinde Ebersba den Anſpru nit blos auf den Grund und Boden für dieſes Haus erhob, ſondern au auf die darüber befindlien Laßäer, wele ſi bis an die Pfarrwiedemut erſtreten, 300 Sritt vom Altgersdorfer Kretſam entfernt. Die Bewohner Altgersdorfs erhoben dagegen Widerſpru und baten den Stadtrat, ihnen dieſes Areal zuzuſpreen, Ebersba habe ja außerdem Bauſtellen genug, während ſole in Altgersdorf fehlten.
Wegen der unmittelbaren Nabarſaft mit Altgersdorf wurden die Häuſer der Ebersbaer Seite links der Spree in den Verband der Kire und Sule zu Altgersdorf aufgenommen. Darüber iſt im Jahre 1707 zwiſen der Zittauer und Rumburger Herrſaft unter Beteiligung der beiden Gemeinden Alt- und Neugersdorf ein Rezeß abgeſloſſen worden, weler au dem ſpäteren Rezeſſe im Jahre 1734 zu Grunde gelegt iſt. In demſelben heißt es: „Weil aber von Seiten Altgersdorf und Ebersbaer Grund und Boden etlie Häuſer befindli, wele ſonſten in gemeinen und weltlien Dingen nit in das Gersdorf Gemeine Ret, ſondern na Ebersba ihr Contingent beitragen müſſen, do gleiwohl als eingepfarrte in unſre Kiren und Sulen des Gottesdienſtes, Kinderlehre und aller Geiſtlien Beneficien zu genießen haben, derowegen ſie au zur Erhaltung unſrer Gotteshäuſer allemal jedweder ſoviel als ein Gersdorfer Wirt thut, mit zu verriten und zu geben ſuldig ſind.“
Die Ebersbaer Seite gehörte alſo in Kiren- und Sulangelegenheiten na Altgersdorf, in allen andern aber zur Gemeinde Ebersba. Das erſte Haus iſt im Jahre 1694 gebaut worden. Im Jahre 1707 werden etlie genannt, wele ſi na und na vermehrten, au bei der von hoermelten Herrſaften gesehene Observanz nit mit benennet werden können, weil ſole in die Ebersbaiſe Verwaltung gehörig. Im Jahre 1726 finden ſi 20 Häuſer vor, im Jahre 1779 ſind es 27, die ſi bis zur Vereinigung mit Altgersdorf auf 39 Beſier vermehrt hatten. Die Bewohner der Ebersbaer Seite betrateten ſi als zu Altgersdorf gehörig und nahmen au das den Altgersdorfer Untertanen im Freiheits- und Verſorgbriefe vom Jahre 1662 gegebene Ret für ſi in Anſpru. Sie trieben daher ihre Kühe wie die Altgersdorfer auf die Hutung. Darüber kam es nun zwiſen den Bewohnern von Altgersdorf und denen auf Ebersbaer Seite im Jahre 1779 zu Streitigkeiten. Die Altgersdorfer behaupteten, daß ihre Vorfahren dieſe Vergünſtigungen den Ebersbaer Bewohner aus Liebe und Freundſaft auf deren Naſuen gewährt hätten, als dieſe no in geringer Zahl geweſen ſeien. Au ſpäter ſei jedes Jahr nageſut worden. Die Ebersbaer könnten nit verlangen, daß ſie ihr Vieh ohne Abgabe auf die Hutung trieben, während die Altgersdorfer für jede Kuh 4 Groſen zu entriten hätten. Dur den Antrieb des Viehes von der Ebersbaer Seite litten die Altgersdorfer Wege Saden, ohne daß die Ebersbaer dur Leiſtung eines Hofetages an der Inſtandhaltung derſelben Anteil nähmen. Die Bewohner der Ebersbaer Seite maten dagegen geltend, daß ſie ihr Vieh immerfort mitgetrieben hätten, und daß die Altgersdorfer kein Ret dazu hätten, ſie von der Hutung auszuſließen, wenn ihnen der Stadtrat zu Zittau die Benuung der Wälder zugeſtehe. Sie erboten ſi, für eine Kuh 2 Groſen zu zahlen und einen Hofetag zu leiſten.
Es wurde ein Gütetermin in Altgersdorf abgehalten, bei welem 77 Altgersdorfer und 23 von der Ebersbaer Seite anweſend waren. Die Altgersdorfer ſtimmten ab, und 36 ſtimmten für Ausſluß der Ebersbaer Seite, 41 aber wollten die fernere Zulaſſung unter feſtzuſeenden Bedingungen. Der Streit dauert bis zum Jahre 1783. Am 6. Auguſt wurde ein Termin in Altgersdorf abgehalten, bei welem beide Parteien vor der Zittauer Herrſaft dur Retsbeiſtände vertreten waren. Na längeren Verhandlungen, bei welen die Ebersbaer für jede Kuh 3 Groſen an die Gemeindekaſſe zahlen wollten, während die Altgersdorfer 8 Groſen verlangten, einigte man ſi auf 4 Groſen. Am 9. Auguſt 1783 wurde ein Rezeß abgeſloſſen, na welem die Bewohner der Ebersbaer Seite das gleie Ret zu genießen hätten wie die Altgersdorfer. Außer den 4 Groſen für jede Kuh habe au jeder Wirt zur Inſtandhaltung des Viehweges einen Hofetag zu leiſten und an der Unterhaltung des Hirtenhauſes Anteil zu nehmen. Dieſer Rezeß hat für die Folgezeit beſondere Witigkeit erlangt. Als die Stadtkommun zu Zittau im Jahre 1840 die Hutungsgeretigkeit auf die obere Waldhutung ablöſte, galt dies au für die Ebersbaer Seite, ebenfalls aber nahm dieſe au an dem günſtigen Ausgange des Prozeſſes wegen der niederen Hutung gleien Anteil.
Na Inkrafttreten der Landgemeindeordnung hatte ſi Ebersba in Alt- und Neuebersba geteilt. Die Ebersbaer Seite gehörte politiſ zu Neuebersba. Es beſtand aber ſon ſeit längerer Zeit das Beſtreben, aus dem Gemeindeverband Neuebersba auszuſeiden und ſi mit Altgersdorf zu vereinigen. Im Jahre 1844 hatte ſi die Ebersbaer Seite mit einem ſolen Geſue an den Stadtrat zu Zittau als Gemeindeobrigkeit gewendet. Das Geſu war abgelehnt worden wegen der gutsherrlien Rete über die Untertanen des platten Landes, au weil Ebersba landmitleidend, Altgersdorf aber ſtadtmitleidend ſei. Es war aber darauf hingewieſen worden, daß für die Ebersbaer Seite eine Umbezirkung von Vorteil ſei. Na dem erfolgreien Ausgange des Hutungsprozeſſes wurde am 14. September 1847 zwiſen Altgersdorf und den 39 Haus- und Grundbeſiern der Ebersbaer Seite ein Rezeß abgeſloſſen, daß die Ebersbaer Seite auf das Zutreiberet na der niederen Hutung verzite und dafür ein Kapital von 200 Taler erhalte, ungerenet die von Altgersdorf bei dem Vereinigungsverſue verlegten 50 Taler und Wiedererſtattung der von der Ebersbaer Seite entriteten 10 Taler. Die laut Rezeß vom Jahre 1783 zu gewährenden Leiſtungen ſollten aufgehoben werden. Würde aber im Laufe der Zeit die Ebersbaer Seite in den Gemeindeverband Altgersdorf aufgenommen, ſo müſſe ſie den Betrag von 600 Mark wieder zurüzahlen, habe aber gleien Anteil an der niederen Hutung wie jeder Altgersdorfer Wirt.
20 Jahre waren vergangen, als der Bau der Eiſenbahn erfolgte. Bahn und Bahnhof kamen teils auf Altgersdorfer, teils auf Grund und Boden der Ebersbaer Seite, ſodaß der Gemeinde Altgersdorf an der Einbezirkung gelegen war, während ſi andrerſeits die Bewohner der Ebersbaer Seite ſagten, daß dur den Bahnbau der Wert der niederen Hutung weſentli erhöht werde und ſie dur Aufnahme in den Gemeindeverband Altgersdorf laut Rezeß Anteil an der Hutung erlangen würden. Jet hielten ſie den Zeitpunkt zur Erfüllung des lang gehegten Wunſes für gekommen. Sie wendeten ſi zunäſt dur ihre drei Deputierten Traugott Hauptmann, Wilhelm Ulbri und Auguſt Priebs an die Gemeindevertretung zu Neuebersba mit der Bitte, wegen Ausſeidung aus dem bisherigen Gemeindeverbande in Verhandlung zu treten. Wie zu erwarten ſtand, wurden ſie mit aller Entſiedenheit abgewieſen.
Sie riteten dann, zunäſt vertreten dur Advokat Müller in Neuſalza, ſpäter dur Advokat Oppermann in Zittau, ihr Geſu um Ausbezirkung aus Neuebersba an die damalige Königl. Kreisdirektion zu Bauen. Sie wieſen auf ihre längeren Beziehungen zu Altgersdorf hin, betonten, daß ſie vom Sie ihrer Gemeindeverwaltung auf der Haine faſt eine Stunde entfernt, wie ſie in Ebersba völlig fremd, in Altgersdorf aber von früheſter Jugend heimiſ ſeien. Nadem die Bezirkshauptmannſaft darüber gehört, der Gemeinde Neuebersba Veranlaſſung zur Gegenäußerung gegeben war und eine Lokalbeſitigung ſtattgefunden hatte, erfolgte am 4. Auguſt 1874 die Entſeidung der Königl. Kreisdirektion zu Bauen. Dieſer erkannte die Zwemäßigkeit des Verlangens an, da die Ebersbaer Seite nur einen Teil Altgersdorfs bilde, und die Zugehörigkeit derſelben zu Neuebersba nur dadur herbeigeführt ſei, daß die Grundſtüe Beſtandteile des Ebersbaer Mundgutes gebildet hätten. Na der Landgemeinde-Ordnung lägen keine Bedenken vor. Es wurde die Zuweiſung der Grundſtüe der Ebersbaer Seite in den Altgersdorfer Gemeindebezirk und der Bewohner in denſelben Heimatsbezirk vom 1. Januar 1875 an verfügt. Gegen dieſe Entſeidung erhob die Gemeinde Neuebersba einen ſarfen Proteſt durch Advokat Moſig von Aehrenfeld, wogegen die Ebersbaer Seite eine ſali begründete Gegenvorſtellung einreite. Es verblieb aber bei der getroffenen Entſeidung.
Seit dem 1. Januar 1875 iſt die Ebersbaer Seite in den Verband der Gemeinde Altgersdorf als landmitleidender Teil aufgenommen worden. Keiner von beiden Teilen hat dies je zu bereuen gehabt. Gern ſind die Bewohner der Ebersbaer Seite gekommen, gern und mit Freuden ſind ſie von Altgersdorf aufgenommen worden. Wurde do dadur das äußere Band geknüpft, das innerli bald zwei Jahrhunderte hindur dur Kire, Sule und Zuſammenleben beſtanden hatte. Die Verfügung der Königl. Kreisdirektion hatte eine Ausgleiung der Gemeinde Neuebersba mit der Ebersbaer Seite offen gelaſſen. Darüber wurden no verſiedene Verhandlungen geführt. Neuebersba verlangte zuerſt die hohe Ausgleiſumme von 11 000 Mark, war aber dann einverſtanden, als 2000 Mark gewährt und au am Tage des Ausſeidens, am 31. Dezember 1874, ausgezahlt wurden. Altgersdorf zahlte dazu 500 Mark, die Ebersbaer Seite zahlte laut Rezeß vom Jahre 1847 die erhaltenen 600 Mark zurü, der Reſt wurde bei der Sparkaſſe geliehen und amortiſiert. So iſt die Ebersbaer Seite ſeit 1875 mit Altgersdorf, weles dadur einen Zuwas von 35 Häuſern mit ca. 350 Bewohnern und 37 Aer Areal mit 1696 Steuereinheiten erhielt, vereint und dann ein Glied der großen Geſamtgemeinde Neugersdorf geworden zu ihrer und aller Bewohner Freude.
C. Neugersdorf.
Als die Beſitigung des neu anzulegenden Ortes am 4. Dezember 1657 durch Kaspar von Reenbergk, Hoferiter zu Budiſſin, und der von ihm beſtellten Kommiſſion erfolgte, waren ſon 26 Häuſer neu gebaut oder zu bauen begonnen. Aus einer im hieſigen Pfarrariv vorhandenen Abſrift und Auszügen aus dem Neugersdorfer Söppenbue, weles auf Anordnung des Grafen von Pötting am 27. Auguſt 1658 angelegt worden, leider aber verloren gegangen iſt, läßt ſi einigermaßen feſtſtellen, wer die erſten Anbauer geweſen, und wele Perſonen in ſpäteren Jahren Häuſer aufgebaut haben. Die Anordnung zur Anlegung des Söppenbues lautet:
Waß dießer Zeit mein bestallter Haubtmann der Herrschaft Rumburg, Johann Georg Otto von Otterfeldt bei Erbauung de$ angelegten Dorff$ in Görßdorff, so in Lausiz gelegen und zu der Herrschaft Rumburg gehörig, mit Erbaw und Verkauffung der Heußer, besage denen darüber außgefertigten Kauffbriefen und waß sowohl die Untterthaner beyde$ Gärttner und Heußler diese$ Dorff$, an Standhafften Zinßen, und anderen, und Pahren abzugeben und an Robothen (Frohn-Herrendienſten) zu thun, guttwillig auff Sich genohmen haben, gehandelt und geschlossen, oder noch handeln möchte, da$ wird alle$ wir genehm und pro rata erkennet, wobei Sie auch zu jederzeit al$ meine Unterthaner geschützet und gehandthabet werden, Umb mehrerer Sicherheit willen habe ich dieße$ wissend Unterschrieben und besiegelt.
Actum Rumburg den 27. Augusty 1658.
(L. S.)Franú Graff von Pötting.
Der erſte Kauf iſt eingetragen am 4. November 1657 und hat folgenden Wortlaut, wie ihn alle weiteren Verträge mit entſpreender Abänderung tragen:
Demnach nach Göttlicher Verleihung von dem Hoch- und Wohlgeborenen Grafen und Herrn, Herrn Frantz Eusebio, de$ h. Röm. Reich$ Graffen von Pötting, der Gnädigen Obrigkeit, in dem Görßdorffer Walde (in Lausiú gelegen und in die Herrschaft Rumburg gehörende) Ein Neue$ Dorff hin wiederumb mit Neuen Heußern auferbawet und mit Wirtten besezet worden, alß wir auff Ihr. HochGräffl. Excell. und Gn. der gnädl. Obr. Verordnung am heut. dato den 4. Nov. Ao. 1657 George Diessnern Ein Neu aufferbaute$ Hauß sambt dazu angewiesenen und abgesteáten Stüá Felde$ (welche$ Besiezer zu bereuhmen und Ihnen zu Nuz zu machen) in gemeldten Görßdorff Keufflichen üerbassen, folgergesteldt und also ! Daß er dafür in der Summa Zwei und Funffzig Reich$thaler auf hiernach gesezte Termine bezahlen und in$ Rentambt Rumburg überantworten soll. Anfangen Martini 1658 und erlegen 4 Thlr. 8 gr., dann folgend Martini 1659 wiederumb souihl, bie$ zu Entlich und Völliger Bezahlung obbenannter Kauffsumme. Mit welchem der Käuffer auch gar wohl zufrieden.
Von dieße, Hauß soll Besiezer Jährlich der Gnädigen Obrigkeit erlegen und verreichen, nemblich 12 gr. Rauàsteuer 4gr. 8 ₰ Erbzin$ 4gr. 8 ₰ Stuhlgeld und Handtwergszinß Item 6 Hofetage 3 Laàtern Holz zu machen 1 Stüáàen Garn zu spinnen, 2 weiße Gr. Spinnerlohn 4 gr. 8 ₰ Von jeder Kuh im Walde zu hütten und der Gräßerei sià zu erhollen 2 gr. 4 ₰ Vor dem Graßzettel au$ dem Ambt zu lößen
Von dato ohn naà verflossenen 3 Jahren (so lang wird ein Jeder in diesem Dorff von Gn. Obrigkeit auß Gnaden befreiet) Ist Besiezer diese$ Hauße$ benannte Steuer und Zinß zu erlegen, sowohl die Dienste zu verriàten sàuldig .
Daß Dresàen und Hofedienen im Forberge Rumburg, Schönborn und Warnsdorf werden die Unterthanen aus Gnaden befreyer. Entgegen sollen Sie Ihre gewöhnliche Roboth in Lettersdorff und auff Lausizisàen Boden zu verrichten sàuldig.
E$ soll auà Keiner ohne Vorbewuß der Gn. Obrigkeit keine Kinder außerhalb der Herrsàaft dienen lassen.
Dafern aber mehr erwähnter George Diessner solchen Kauff nicht hielte, soll er der Gn. Obrigk. Straffe 4 Thlr. und der Gemeinde ¼ Bier zu geben schuldig seyn, von welchem New Kauff Bürge Melchior Dießner.
Zu mehrerer Versicherung ist dießer Kauff beide$ dem Ambt$-Protocoll und Gericht$buch in Görßdorff inseriret Und in Beyseyn Abraham Berndten, Gericht$-Verwalter, Hann$ Heyne und Hannß Georg Oelßner, Gericht$-Schöppen allda besagter Kontract beschlossen worden.
Actum anno et die ut supra (4. Nov. 1657)
Sodann ſtehen folgende gleilautende Käufe eingetragen, die der Zeit na, nit der Reihenfolge der Einträge na angegeben werden ſollen: 4. November 1657 George Hille, 11. November 1657 Johann Weißhaubten 11. November 1657 Chriſtoff Wenzel, 11. November 1657 George Rumpfen ,17. November 1657 Mattheus Dreßler, 25. November 1657 Adam Gampe, 2. Dezember 1657 George Oppelt, 2. Dezember 1657 Hannß Rafelt, 9. Dezember 1657 Melior Dießner, 9. Dezember 1657 Georg Rabe, 16. Dezember 1657 George Got, 24. Dezember 1657 Friedri Sulze, 24. Dezember 1657 Chriſtoph Heſſe, 24. Dezember 1657 Valtin Grohmann, 24. Dezember 1657 Walter Herwig mit der Bemerkung: Weil er Ein Neues Hauß auf ſeine Unkoſten allda aufferbauet und von der Gn. Obrigkeit Ihnen darzu daß bedreffende Holz und Bretter geſenket, alß ſoll er ſambt dazu angewieſenen und abgeſteten Stü Feldes für die übrigen darauff verwendeten Unkoſten bezahlen Neun Reisthaler, 25. Mai 1658 Elias Hoffmann, 25. Mai 1658 Melior Rötting, 2. Juni 1658 Balthaſar Hölzel, 2. Juni 1658 Hannß Palmann, 9. Juni 1658 Miael Rieſel, mit der Bemerkung: Siebenzig Thaler ― Gärtner, 9. Juni 1658 Chriſtoff Winkler, 16. Juni 1658 Adam Kleinmaß, 16. Juni 1658 Martin Menel, Gärtner, 16. Juni 1658 Georg Seiler, 14. November 1658 Hans Lumpe, 30. November 1658 Chriſtoff Grohmann, 21. Juli 1659 Bartholome Heſſe, 19. Oktober 1659 Nicolaus Soland, 19. Oktober 1659 Chriſtoff Seri, 26. Oktober 1659 Hannß Winderli, 2. November 1659 Miael Saſe, 9. November 1659 George Herzig, Gärtner, 52 Thlr., weil er die Seune dazu ſelben baut, 16. November 1659 Chriſtoff Hillen, des entwienen Chriſtoff Hoffmann verlaßnes Haus, 21. April 1659 Miael Breuer, 23. November 1659 Chriſtoff Hennig, Gärtner, baut ſelbſt, 23. November 1659 Johann Hoffmann, Gärtner.
Aus dem Jahre 1660 iſt keine Verſreibung vermerkt, dagegen im Jahre 1661.
11. November 1661 Heinri Clemens, Chriſtian Berit, Gärtner, 16. gr. Rauſteuer, 6 gr. Erbzinß, 10 Hofetage. Fabian Kinell, Hans Porſe, Peter Porſe, Hannß Sole.
Dieſer hatte die Beträge von 4 Thlr. 8 gr. jährli nit abgeführt, au an Türen, Fenſtern und Oefen übel gehaußet und ſi bei nätlier Weile auf flütigen Fuß geſeet. Dafür wurde das Haus an Chriſtoph Paniſ übergeben, worüber der Kaufbrief no im Originale vom 12. Auguſt 1664 mit der Quittung des Rentamtes Rumburg vorhanden iſt. Weil er die Reparaturen ſelbſt vorzunehmen hatte, wurde ihm der lete Termin erlaſſen.
Vom Jahre 1662 ſind folgende Einträge in den vorhandenen Urkunden verzeinet: 5. März 1662 Hans Got, 12. April 1662 Balthaſar Möller, Gärtner, 11. November 1662 Chriſtoph Römer, 11. November 1662 Valtin Wenel.
Es folgen nur no einzelne Einträge aus den Jahren 1664, 1677, dann ſind ſole über Verkäufe nit mehr verzeinet. Als Geritsverwalter ― Ortsriter ― haben dabei fungiert zunäſt Abraham Berndt, dann vom Jahre 1661 Hans Opi, vom Jahre 1683 Matheus Röthig. Die Erben desſelben verkauften den Erbkretſam am 20. Juni 1696 an Friedri Söbel. Ueber den erſten Kretſam, der auf dem Grundſtüe Nr. 237 Albertſtraße geſtanden hat, iſt ein Bruſtü des an den Grafen von Pötting eingereiten Geſues nebſt Verwilligung vorhanden, weles alſo lautet:
Abraham Bernhardten, Neuen Richter$ in Görssdorff, Untterthänigster Supplik, Und darauff erlangter gnädligl. Bescheid, wegen Befreiung seines allda Neu erbauten Gericht$
Daß ich auf gnädige$ Anordnen in Görßdorff Ein ander$ und größere$ Gerichte oder Kretzscham aufferbauen soll, Welches ich auch gänzlich entschlossen, solche$ werkstellig zu machen und schon allermeist verdinget. Weil aber bei mir armen Manne den hierzu bedörffenden Vermögen wegen großer Armuthey allzuschlecht und geringe ist, ich auch al$ ein frembder mich Ew. Hoch Gräfl. Excellenz in Unterthänigkeit ergeben, darin auch sambt meinem Weib und Kindt Leben$lang treugehorsam untterthänigst zu verbleiben, hab mich auch sehr und hefftig bemühet, da$ ich Leuthe an mich gezogen und in diese$ Orth gebracht habe …. in Erwägung, ich die Leuthe auf den Grenzen wohl an mich bringen will, damit der Gn. Obrigkeit Bier und Wein desto besser vertrieben und au$geschenkt werden möge.
Actum Görssdorff, den 8. März 1658.
An den Hoch und Wohlgeb. Herrn Franz Eusebio, de$ h. Röm. Reich$ Graffen von Pötting, Freyherrn auf Oberfalkenstein, und Herrn in Groß Kirchheimb auff Rumburg, Miltschin, Warn$dorff und Nieder-Leuter$dorff, de$ Röm. Kays. auch zu Hungarn und Böheimbs Königl. Majest. würklicher Cämmerer, Vize-Canzler im Königr. Böheimb und Erb-Burggrafen zu Lienz.
Darauf iſt unter dem 13. März 1658 verfügt worden, daß Abraham Berndt erhalten ſolle: 1, ein Stü Grund und Boden, 2, Holz, Bretter, 3, freien Bier- und Weinſank, der von der Obrigkeit genommen werden ſoll, Wein, wo er am beſten zu haben, 4, daß Niemand weiter ſoles Ret, außer bei Hozeit, ſo haben Sie die mat bei der gnädigen Obrigkeit zu nehmen, 5, freyen Salzſank, 6, Freyheyt vom Hofedienſte.
* Vorder-, Mittel-, Hinterecke
Die neuen Häuſer ſind hauptſäli in der Vorder- und Hinteree*, der jeigen Albert- und Carolaſtraße, erbaut worden. Um jene Zeit ſind au einzelne Häuſer auf dem Berge erritet. Zu den älteſten daſelſt gehören das Wilhelm Grohmannſe Nr. 147 und das Buſ-Klippelſe Haus, deſſen Eigentümer ſpäter Flammiger war und jet Wenzel iſt. Die Bautätigkeit iſt eine große geweſen, und der Ort hat an Bewohnern und Häuſern ſtark zugenommen. Die erſte ſiere Narit über die Zahl der Häuſer finden wir in einer Gemeinderenung aus dem Jahre 1719. In derſelben werden 32 Gärtner, 120 Häusler und 29 Auhäusler aufgezählt, zuſammen 181 Hausbeſier, gewiß eine ganz außerordentli ſtarke Anſiedlung im Laufe von etwa 60 Jahren. Hausleute, wie die Inwohner damals genannt wurden, waren nur 19 vorhanden. Um Pla für neue Bauſtellen und Hutung zu ſaffen, mußte immer mehr Holz abgeſlagen werden. Dies geſah zwiſen Vorderee und Hinteree, welen Teil man ſonderbarerweiſe Mittelee nannte. Dort war zuerſt die Hutung für das Vieh, bis man au daſelbſt Häuſer aufbaute und die Hutung weiter hinauf über den Berg verlegte. Dieſer Hutungstauſ iſt im Jahre 1718 bewirkt worden. Von der ſogenannten Grenzeie, wele an der Stelle geſtanden hat, wo die drei Flurgrenzen von Georgswalde, Oberhennersdorf und Neugersdorf zuſammenſtoßen, ſind 52 Grenzſteine geſet in 1875 ½ Ellen Länge bis zum Neugersdorfiſen Beerbergs, worunter wohl der Berg beim Steinbrue gemeint ſein wird. Der Tauſ iſt am 20. Juni 1719 vom Amte zu Rumburg beſtätigt worden. Bei einem Sturme im Jahre 1719 waren die Bäume daſelbſt umgeworfen worden. Der Fürſt ſenkte der Gemeinde den Berg zur Viehweide.
Zwiſen Vorderee und Mittelee war eine Bleie angelegt worden, wele dem Bleier Wemme gehörte. Als im Jahre 1736 alles auf derſelben geſtohlen worden war, erhing ſiWemme aus Verzweiflung darüber. Es wurde darauf die Bleie zu Bauſtellen abgeſtet, und auf ihr 5 Häuſer aufgebaut, wele no jet die Fünfhäuſer heißen. Das älteſte Got'ſe Haus iſt in den leten 90er Jahren niedergeriſſen und auf dem Grund und Boden eine Gärtnerei angelegt worden.
Es gab, wie aus obiger Aufzeinung der erſten Anbauer hervorgeht, zuerſt Gärtner und Häusler. Der Grundbeſi der erſteren belief ſi auf 2 Seffel, der der leteren betrug ½ Seffel. Son im Jahre 1719 finden ſi 29 Auhäusler vor, deren Hausgrundſtüe auf Gemeindeaue aufgebaut worden waren. Dieſe mehrten ſi im Laufe der Jahre, da dieſe Häuſer mit geringeren Koſten herzuſtellen waren und au weniger Abgaben zu entriten hatten. Im Jahre 1747 werden 30 Häuſer angegeben. Im Jahre 1757 betrug die Bevölkerung 12 bis 1300 Seelen. Wegen der Abgaben und Verplitungen der Auhäusler iſt aus einem unter dem Erbriter Hüttig am 21. April 1715 abgeſloſſenen Vertrage folgendes feſtgeſet worden:
Nachdem die Jahre daher, der gnädige Gott und Vater im Himmel unß den edlen Frieden im Lande gegeben //: wofür demselben hertzinniglich gedankt //: so sind auf Zulassung und Bewilligung de$ Hoch- Reich$ Fürstl. Antoni Floriani Liechtensteinischen Amte$ zu Rumburg, alß unsrer lieben Vorgesetzten Obrigkeit unterschiedene Aue-Häuser durch Gotte$ Gnade auf hiesiger Neu-Gerßdorffer Gemein-Aue, angebaut und durch verschiedene Wirthe zeither bewohnt worden.
Wann dem nun der jetzige Erbrichter Gottfried Hüttig, ein Liebhaber guter Ordnung nebst seinen zu ende benannten zugeordneten geschwohrenen Gerichts-Schöppen auf solche in hiesiger Gemeinde zu hegen bedacht, so daß wegen Nutz- und Beschwerung sowohl in Kirchen, Pfarr- und Schulbau Einquartierungen, Gemein-Anlagen, oder waß sonsten in hiesiger Gemeinde zu thun, und zu leisten vonnöthen seyn möchte und wie e$ nahmen haben mag. Alß ist dessentwegen folgende Richtigkeit gemacht und mit Consens des Hochgedachten, Hochreich$fürstlichen Amte$ zu Papier gebracht und der lieben Gemeinde vorgelesen, auch von derselben gut und angenehm befunden worden,
wie folgt Vor$ Erste wegen Pest, Postirung, Tag- und Nachtwache, auch wenn sich ein Fall ereignen möchte daß /: wie wir dergleichen Exempel leider haben /: sich Ein oder andere melancholische oder Verarmte Lahme oder sonst gebrechliche Persohnen finden möchten, so von der Gemeinde verpfleget, bewacht und versorgt werden müßten, oder auch sich sonst ein Unglüá /: welche$ alle$ der Gnädige Gott im Himmel in Gnaden behütten wolle /: ereignen möchte, e$ möchte solche$ Nahmen haben wie e$ wolle, soll der Aue-Häußler, weil er sowohl al$ ein ander Wirth nicht wissen kann, ob er, oder die Seinigen der Gemeinde Hülfe benöthigt sein möchte, im ereigneten Falle gleich denen Vollständigen Wirthen, die dessentwegen erforderlichen Kosten zu tragen haben.
Dannenhero wegen Feuer$ Gefahr soll der Aue-Häußler seine Feuer Leiter, Feuer Haáen und waß hierzu vonnöthen gleich anderen Vollständigen Wirthen nach gemachter Einteilung in jeder Nachbarschaft Schuldig zu halten und im benötigten Falle mit aller möglichster Hilfeleistung verbunden seyn.
Zu Pfarr-, Kirch- und Schulbau geben sie allemahl den Vierten Teil.
Wegen Weg und Steg anrichten, geben sie denen Vollständigen Wirthen gleich, weil sie dessen sowohl al$ ein anderer benötigt.
Wegen Krieg$ Pressuren, Einquartierungen, auch andern Gemein-Anlagen, sie mögen Nahmen haben wie sie wollen, gegen sie den Vierten Teil, waß ein Häußler hiesiger Gemeinde giebet.
Wenn wegen umstreifenden Vagnten oder Bettelleutchen ein Bettel Vogt zu halten nöthig, so geben diesen auch gleich denen Vollständigen Wirthen.
Dem Herrn Pfarr jährlich 1 Rauch Groschen und dem Schulmeister 6 ₰.
Actum in den ordentlichen Gerichten in Neu-Gerßdorff im Beyseyn bemelter Gerichten den 19. Mai Ao. 1717.
Gottfried Hüttig,
Erbrichter
David Hentzsch, Hannß Scholtze
Gericht$-Schöppen
Hannß George Rudolph, Christoph Zentsch
Matthes Thumsch, Christopf Herbrich
Gottlob Krauße, Elias Dießner
Gemeinde-Eltesten
Johann Friedrich Banitz
Weil diese$ sich billig, al$ auch ordentlich, al$ wird p. t. von mir ex officio confirmiret, Amt Rumburg den 16. December 1717.
Ferdinand Ehrenfriedt von Ehrenthal.
So hat denn au dieſe Einteilung in Gärtner, Stellhäusler und Auhäusler fortbeſtanden für Abgaben und au ſpäter für Wahlen zur Gemeindevertretung bis wenige Jahre vor der Vereinigung beider Gemeinden. Es ſind im Laufe der Zeit verſiedene Differenzen zwiſen Gärtnern und Stellhäuslern einerſeits und den Auhäuslern andererſeits vorgekommen, ſodaß im Jahre 1793 wiederum mehrere Feſtſeungen wegen Teilnahme an den Gemeindelaſten, Einquartierungen, Mitbenuung der Hutung und dergl. erfolgt ſind. Die langwierigen Prozeſſe mit der Grundherrſaft über die Hutung ſind au zuerſt von den Gärtnern und Stell- oder Großhäuslern geführt worden, bis die Auhäusler au als Mitbeklagte in die Prozeßführung aufgenommen worden ſind. Sie haben dann ſpäter au an den erfolgen des Prozeſſes in der Weiſe Anteil genommen, daß ſie einen Teil die Großhäusler 2 und die Gärtner 4 Teile erhielten.
Prozeſſe ſind von der Gemeinde mehrfa geführt worden, und zwar mit einer Beharrlikeit, die in Staunen ſet, wenn man die darüber zahlrei vorhandenen Geritsakten durlieſt, wele vom Geritsſreiber Bürholdt aufbewahrt worden ſind. Zu dieſen Prozeſſen mußten beſondere Syndici von der geſamten Gemeinde ernannt werden, dieſe hatten wieder einen Advokaten zu ihrem Saverwalter, weler die Prozeſſe dur die verſiedenen Inſtanzen hindur führte. Einige Prozeſſe haben ſi nit blos Jahre, ſondern Jahrzehnte hingezogen und viele Koſten verurſat, wele das ſtreitluſtige Völken, das au manesmal zur Selbſthilfe griff, mit ſehr großen Opfern aufgebrat hat. Die Hauptprozeſſe ſind mit dem Fürſtlien Grundherrn geführt worden und haben den Verſorgungsbrief vom Jahre 1657 mit den darin ausgeſproenen Reten und Nuungen zur Grundlage.
Son als die Lietenſteinſe Herrſaft übernommen worden iſt, haben verſiedene Streitigkeiten ſtattgefunden, wie die Bürholdtſe Familienronik erzählt. Als am 3. Dezember 1684 die Zittauer Abgeordneten, Bürgermeiſter Gieriſ, Stadtriter Kaps, Hartig und Seeligmann zur Grenzregulierung erſienen waren, trafen ſie den Rumburger Hauptmann mit 20 bewaffneten Männern an. Die Zittauer Kommiſſion hatte au 15 Süen von den Dörfern und 4 Ratsdiener mit Gewehr mitgebrat. Der Rumburger Hauptmann habe eine gehörige Regulierung der Grenze verlangt, wele von Zittauer Seite deshalb nit eingegangen werden konnte, weil die Sae vor die hohe Landesobrigkeit gehöre. Seeligmann wurde na Dresden und darauf na Prag geſendet. Aus Prag ſei dann der Spru gekommen, daß der Fürſt nits tentieren könne. So ſeien die Feindseligkeiten losgegangen.
Der erſte größere Streit zwiſen dem Fürſten und der Neugersdorfer Gemeinde begann im Jahre 1747. Die Veranlaſſung war folgende: Auf den Ortsriter Hüttig war deſſen Swiegerſohn Traugott Wünſe gefolgt und Beſier des Erbgeritskretſams geworden. Er ſtammte aus Friedersdorf und war ein gewinnſütiger, ſtreitſütiger und bei der damaligen großen Matbefugnis, wele einem Riter zuſtand, ein in ſeiner Riterwürde ſelbſtbewußter, aber dabei tatkräftiger und entſloſſener Mann. Auf dem Kretſam ruhten nun die vom Fürſten übergebenen und in dem Kaufbriefe von 1716 an Hüttig übertragenen Geretſamen des Verkaufes von Bier, Salz und Branntwein. Die Neugersdorfer hatten die Vergünſtigung, bei Hozeiten und ſonſtigen Feierlikeiten ſi Bier in Gebinden (Fäſſern) aus der Rumburger Sloßkellerei zu holen. Der Riter Traugott Wünſe verlangte, daß ihm von jedem Eimer Bier 30 Kreuzer Zapfengeld abgegeben werden müſſe, und daß die Sloßkellerei nur gegen einen von ihm ausgeſtellten Zettel, für welen ihm pro Eimer ein Groſen zu entriten ſei, Bier in Gebinden liefern dürfe. Er nahm au den alleinigen Verkauf von Salz und Branntwein in Anſpru, während die Gemeinde behauptete, beides holen zu können, wo ſie wolle, und wo es am wohlfeilſten ſei. Im übrigen beriefen ſie ſi auf den Wortlaut des Rezeſſes vom 4. Dezember 1657, daß ſie mit fernerer Beſwerungslaſt und Belegung gänzli verſont bleiben ſollen. Außerdem verlangte Wünſe für die Einhebung der Gewerbeſteuer 2 Groſen von jedem Taler, und 6 Pf. von jedem Weberſtuhl. Er ſute ſi au ſonſt manerlei Vorteile dur ſein Riteramt zu verſaffen und belegte die Widerſtrebenden mit harten Strafen. Dagegen beſwerten ſi die Neugersdorfer zunäſt beim Fürſten, und da ſie behaupteten, daß der Riter Wünſe das aus der Rumburger Sloßkellerei bezogene Bier nafülle und falſes Maß führe, ſo holten ſie das Bier vielfältig aus der Friedersdorfer Brauerei. Dadur erlitt die Brauerei in Rumburg empfindlien Saden, ſodaß in einem Vierteljahre 39 Faß 1 ¹¹/₁₄ Tonnen weniger verſenkt wurden als ſonſt. Die Fürſtlie Verwaltung zu Rumburg mate nun die Angelegenheit zu der ihrigen und half dem Riter Wünſe. Sie ließ Bierviſitationen vornehmen, bei welen die Bewohner die Keller nit öffneten und den Ortsgeriten den Zutritt verwehrten, au allerlei höhnende Bemerkungen kundgaben. Die Spannung zwiſen dem Riter Traugott Wünſe und der Gemeinde ſtieg immer mehr, ſodaß na einem Berite der Herzogsronik am 22. April 1754 etlie Neugersdorfer den Riter Traugott Wünſefrank und frei tütig und derb abgeprügelt haben. Tags darauf kam auf die Beſwerde des Riters der Geritshalter Dr.Lenz und der Medicus Heffter aus Zittau heraus, um ſi die Sae anzuſehen, und ritten dann na Rumburg zum Oberamtmann, weler geſagt haben ſoll, er habe es lange vorausgeſehen, daß es ſo kommen würde, der Riter Wünſe ließe den Leuten keinen Frieden. Am 7. Mai 1754 war Geritstag über dieſen Fall. Die Angeklagten hatten ſi auf eine ſole Art defendiert, daß Dr.Lenz nits maen konnte. Der Riter Wünſe hatte mit ganzer Gewalt darauf gedrungen, daß der Geritshalter ein Exempel ſtatuieren ſolle. Die Angeklagten ſollten den Staubbeſen erhalten und des Landes verwieſen werden. Der Geritshalter gab ihm aber zur Antwort, daß dies nit geſehen könne. Traugott Wünſe war darüber wutentbrannt und erklärte, er wolle na Bauen gehen und um Anſtellung anderer Geritsleute vorſtellig werden. Dr.Lenz hielt fortan die Geritstage nit mehr im Kretſam, ſondern in der Herzogsmühle ab, aß au dort und blieb daſelbſt über Nat. Wünſe ritete eine Eingabe na Bauen, in weler er ſi als ſulos bezeinete. Das Ende des Streits war, daß Wünſe am 7. Auguſt 1754 dur das Oberamt zu Bauen ſeines Amtes als Riter entſet wurde und der Vizeriter Adam Flammiger an ſeine Stelle trat. Wünſe ſute ſi nun zu räen. Er ließ angebli zu ſeiner und der im Kretſam übernatenden Fuhrleute Sierheit wegen den ganzen Hof einzäunen und dur den Zimmermann Brendler ein Hoftor erriten. Dadur wurde nun die Zollſtraße geſperrt, wele damals zwiſen dem jeigen Brauhauſe und dem Kretſam na der hohlen Gaſſe führte, außerdem war der Bau au auf Gemeindeaue aufgeführt, ſodaß der Gemeindeälteſte Johann Georg Hille den Weiterbau unterſagte. Wünſe kehrte ſi nit an das Verbot und baute weiter. Da wurde in der Nat zum 13. September das Tor und die Umzäunung von Neugersdorfer Bewohnern eingeriſſen. Wünſe erhob darüber Klage beim Oberamt zu Bauen. Er beſwerte ſi au darüber, daß ihm dur ſeine Nabarn Bittri und Thomas die Röhrenleitung, wele dem Kretſam das nötige Waſſer liefere, unbraubar gemat ſei. Das Oberamt zu Bauen verbot dem Kretſambeſier Wünſe das Weiterbauen bei 20 Taler Strafe, der Gemeinde Neugersdorf aber ſei bei 100 Taler Strafe alle Selbſthilfe zu verbieten und bei nadrülier Strafe ernſtli zu unterſagen. Die Angelegenheit wurde dur eine Beſitigung geregelt, die Straße aber blieb für den Verkehr frei.
Der Prozeß nun, der wegen des Bier-, Salz- und Branntweinverkaufs im Jahre 1747 begonnen hatte, und den die Fürſtlie Verwaltung in ihrem Intereſſe führte, ſete ſi dur die verſiedenſten Inſtanzen weiter fort. Als Syndici, d. h. als von der Gemeinde Beauftragte ſind genannt: Zaarias Herzog, Johann Friedri Stüber, Johann Chriſtian Reielt, Gottlob Miel, Friedri Bittri, Gottfried Beutler und Daniel Opi. Advokat Frenzel führte die Sae der Gemeinde, auf gegneriſer Seite ſtand Dr.Benjamin Rudolf Gerber. Die Urteile waren zumeiſt für Neugersdorf ungünſtig. Während des Streites ſollte der Bier-, Salz- und Branntweinzwang für die Gemeinde fortbeſtehen. Die Gemeinde hielt ſi aber nit daran, weil das Bier aus Rumburg teurer und ſleter ſei. Es wurden öfters Bierviſitationen vorgenommen und Strafen für Ungehorſame verhängt, z. B. wurde der Zolleinnehmer Daniel Opi 1760 mit 10 Taler wegen Einführung fremden Bieres beſtraft. Der Prozeß ging bis an den Landesherrn und fiel zu Gunſten der Gemeinde aus. Dem Fürſten von Lietenſtein wurde das jus cogendi cervisiarum d. h. das Ret den Bierzwang auszuüben, abgeſproen. Hauptſtaatsariv Loc. 12 Nr. 23.
Dieſe Streitigkeiten haben faſt 2 Jahrzehnte angedauert und folgendes Ergebnis gebrat. Als am 23. April 1771 der Fürſt Johann Wenzel geſtorben und ſein Bruder Franz ihm gefolgt war, wendete ſi derſelbe mit dem Geſue, die Braugeretigkeit auf Neugersdorfer Gebiete ausüben zu können, an das Oberamtsgerit zu Bauen, weles am 27. Oktober 1776 dem Landesherrn die Genehmigung des Geſues vorſlug, ohne jedo den Bierzwang damit zu verbinden. Der Fürſt ſollte für die Verwilligung der Braugeretigkeit die Gebühr von 1000 Taler entriten. Es wurden vor der Entſeidung die Städte Zittau und Görli über ihre Meinung gefragt, wele abfällig ausfiel. Die Gemeinde Neugersdorf aber hatte ſi dur den Gemeindeälteſten Johann Franz an den Kurfürſten mit der Bitte um Genehmigung gewendet, um den Streitigkeiten ein Ende zu bereiten, da die Gemeinde do mit ihrer Herrſaft in Frieden leben wolle, wele ſie des Holzes wegen brauten. Am 9. Juni 1777 erſtattet der Landvogt von Wurmb in Dresden Berit an den Kurfürſten und befürwortet die Erbauung eines Brauhauſes und Verleihung des Brauurbars gegen die Summe von 1000 Taler. Der Bittſrift der Gemeinde ſei aber keine Erwähnung zu tun, weil ſie nit von einem Syndikate, ſondern nur von einem Gemeindeälteſten unterzeinet ſei.
Am 19. Januar 1778 genehmigt der Kurfürſt Friedri Auguſt, daß dem Fürſten von Lietenſtein die Brau- und Sankgeretigkeit zu ſeinem Dorfe Neugersdorf nebſt dem Kretſam und Bierverlage erbli zu concedieren ſei. Als au demſelben nunmehr den Bierzwang alldort in der Maße, wie ſolen daſige Gemeinde dur ihre Erklärung eingeräumt, zu verleihen. Die Bedingungen waren zwiſen der Herrſaft und der Gemeinde in einem am 11. Dezember 1777 abgeſloſſenen Vertrage feſtgeſet. In demſelben fand ſi die Beſtimmung vor, daß in dem zu erbauenden Brauhauſe zum Nateile der Neugersdorfer Senkwirte kein Bier kannenweiſe und nit unter einem halben Pitſel verkauft werden ſolle. Ebenſo ſollten au keine Gäſte geſet werden. Dieſe Beſtimmungen wurden dahin umgangen, daß ſi eine Anzahl Leute zuſammentaten und gemeinſaftli ein halbes Pitſel kauften und tranken. Kretſam und Watſenke beſwerten ſi dagegen, worauf das erneute Verbot erlaſſen wurde. Der Fürſtlie Mandatar in Rumburg legte dagegen Verwahrung ein, der Fürſt ſelbſt wendete ſi an den Kurfürſten, weler entſeidet, daß es bei den früheren Verboten zu verbleiben habe. Der lange Bierſtreit hat zur Folge gehabt, daß Neugersdorf ein eigenes Brauhaus erhielt.
Bezügli des Salzſankes, über welen in dem langwierigen Prozeſſe mit verhandelt worden war, findet ſi no folgende Narit im Hauptſtaatsariv. Der Salzſank war der Watſenke übertragen worden, die Gemeinde aber ſpra den Wunſ aus, es möte dieſer Verkauf nit an das Ende des Ortes gelegt werden. Der damalige Beſier der Watſenke, Junge, in Leutersdorf wohnhaft, hatte erklärt, daß der Salzverkauf zur Watſenke gehöre, und daß er dieſen mit der Watſenke von ſeinem Swiegervater Opi erkauft habe. Er ſei aber nit abgeneigt, denſelben abzugeben, da er nits einbringe, höſtens daß er eine Fuhre zur Herbeiholung des Salzes habe. Zu Johanni 1796 erbietet er ſi aber, 10 Gulden der Gemeinde für den Salzverkauf abzugeben. Sein Anerbieten wird aber verworfen, da der Salzverkauf nit zur Watſenke gehöre, ſondern vom Gutsherrn zu vergeben ſei und an eine geeignetere Stelle verlegt werden müſſe.
unser Wald 1775
Weitere Prozeſſe ſind von der Gemeinde mit dem Fürſten von Lietenſtein über die Hofetage und die Gemeindehutung geführt worden. Son im Jahre 1705 waren Differenzen entſtanden. Für das Hüten der Kühe im Walde war im Verſorgbriefe eine Abgabe von 4 Groſen 8 Pf. feſtgeſet worden. Die Neugersdorfer hatten darunter den ganzen Wald auf Oberlauſier Gebiete verſtanden, während die Herrſaft die Teile der Waldung ausſloß, wele erſt neu aufgeforſtet waren. Man berief ſi darauf, daß dies ſon vor 25 Jahren verboten worden ſei. Die Uebertretung ſei mit Arreſt beſtraft worden, während in einem anderen Falle, als ein zum Hüten verbotenes Stü denno benut worden ſei, die Gemeinde ſi mit Stangen und Steen bewaffnet zuſammen rottiert hätte, bis der ſpäte Abend gekommen ſei. Die Gemeinde räumte darauf ein, die Stellen mit jungem Wus 5 Jahre lang von der Behütung frei zu laſſen, bat ſi aber die Stelle von Büttners Räumigt bis zum finſtern Lo zur ferneren Benuung aus, ſowie die Beretigung, Stöe zu roden und 5 Tage na Miael auf den herrſaftlien Wieſen, wenn das Grummet au nit gehauen worden ſei, das Vieh weiden zu laſſen, um genug Nahrung für ihre 124 Kühe zu gewinnen. Die Differenz war damit beigelegt. Eine ſärfere Disharmonie trat im Jahre 1780 ein, wele nit blos die Lietenſteinſe Herrſaft und die Gemeinde Neugersdorf, ſondern die beiderſeitigen Landesregierungen zwiſen Dresden und Prag beſäftigte. Sie betraf den ſogenannten Gemeindebuſ, weler der Stadt Rumburg gehörte und von dem Dreieer na Norden und Weſten an Neugersdorfer Land angrenzt, na Süden an Seifhennersdorfer und na Oſten an Leutersdorfer Gebiet. Na den beiden leten Seiten waren ſon von früher her Grenzſteine geſet, na Neugersdorfer Seite aber erſt neuerdings, damit die Rumburger nit über die früher dur angehate Bäume bezeineten Grenzen das Holz abtreiben ſollten. Der Grund und Boden, um den es ſi handelte, iſt die ſpätere Plantage. Nun behaupteten die Rumburger, dieſer Gemeindebuſ liege nit auf Oberlauſier, ſondern auf böhmiſem Gebiete. Es waren au Kaiſerlie Grenzſoldaten hierher gekommen und hatten die Waren, wele na Seifhennersdorf oder Leutersdorf befördert wurden, als zollpflitig bezeinet und verſiedene Zollplaereien verurſat. Da wendete ſi die Neugersdorfer Gemeinde an das Oberamt zu Bauen um Abhilfe. Es kam eine Kommiſſion zur Beſitigung. Hauptſäli wurde der 80 Jahre alte Revierjäger Grohmann vernommen, weler 40 Jahre im Amte geweſen war und von ſeinem Vater und Großvater her, wele vor ihm im gleien Dienſte geſtanden, genau über die Grenzen unterritet war. Die von ihm bezeineten Grenzen wurden aufgefunden. Außerdem war er zu erklären imſtande, wie die Stadt Rumburg in den Beſi dieſes Stües Wald gekommen ſei. Als die Sleinie no Grundherren der ganzen Gegend geweſen ſeien, habe ein Graf v. Sleini, der ein großer Liebhaber der Jagd geweſen ſei, einen Tiergarten anlegen wollen. Dazu habe er einen, dem Städten Rumburg gehörenden, na Sönborn zu gelegenen Gemeindebuſ ſehr bequem gefunden und dieſen mit dem auf Oberlauſier Gebiete gelegenen Gemeindebuſe vertauſt. Dadur ſei die Stadt Rumburg in den Beſi dieſes Waldes gelangt und habe jährli über 100 Klaftern Holz darin ſlagen laſſen. Als jene Kommiſſion die Grenze begehen wollte, braen die Rumburger Teilnehmer die Verhandlung ab. Der Stadtſreiber von Rumburg holte ein Steuerkataſter hervor, in welem verzeinet ſtand, daß der Gemeindebuſ 20 Stri Steuer na Prag entrite. Dies ſei ein deutlier Beweis, daß der Buſ nit zur Oberlauſi, ſondern na Böhmen gehöre. Die Angelegenheit ging darauf an die beiderſeitigen Landersregierungen, da der Fürſt als Grundherr von Rumburg und au von Neugersdorf ſi neutral zu halten erklärt hatte. Die Regierung zu Prag behauptete, daß der Grund und Boden böhmiſ ſei und daß darum au die Grenzſoldaten die Waren mit Ret als zollpflitig bezeinet hätten. Die Rumburger Verwaltung ließ während der folgenden Jahre überaus viel Holz abſlagen tro der an ſie ergangenen Verbote. Der Streit hat mehrere Jahre gewährt, bis die Entſeidung getroffen war, daß der verſteuerte Gemeindebuſ ein anderer ſei als der vorliegende. Dieſer gehöre nit zu Böhmen und zu Rumburg, ſondern zur Oberlauſi und Neugersdorf.
In den Verhandlungen iſt vielfältig auf das Grenzvereinigungsbu von Anno 1692 von Ferdinand Ehrenfried von Ehrenthal hingewieſen, in welem die Grenzen von Böhmen und Oberlauſi beſtimmt ſind. Ueber den Dreieerſtein vom Jahre 1734 iſt keine genaue Narit angegeben, au der alte Revierjäger Grohmann hat keine Auskunft erteilen können, da er zu jener Zeit beim Militär geweſen ſei. Die zahlreien Grenzſteine zwiſen der Plantage und dem Leutersdorfer Walde, wele die Jahreszahl 1787 tragen, ſtammen aus jener Zeit. Die auf ihnen befindlien Buſtaben ſind zumeiſt unleſerli, auf mehreren iſt C. R. zu leſen, was wohl Commun Rumburg heißen ſoll.
Die Grenze zwiſen Neugersdorfer Hutung und Georgswalde iſt damals au nit feſt beſtimmt geweſen, weil die Georgswalder Bauerfelder früher Buſ geweſen und die Grenzſteine dur das Ausroden der Stöe abhanden gekommen ſind. Der Rumburger Gemeindebuſ iſt abgeholzt und in Aerland verwandelt worden. Es entſtanden Wirtſaftsgebäude darauf, während in der Nähe des Höllegrundes eine Ziegelei erritet war. Dieſe, ſowie die Wirtſaftsgebäude ſind Ende der 90er Jahre abgetragen worden. Der Grund und Boden iſt dur Tauſ in den Beſi des Fürſten von Lietenſtein übergegangen, weler ihn wieder hat aufforſten laſſen. Das Areal bleibt ſteuerpflitig na Neugersdorf und gehört na Saſen.
Merkwürdig dabei iſt, daß die Stadt Rumburg für die Plantage wieder denſelben Tiergarten eingetauſt hat, den ſie unter der Herrſaft der Sleinie für das Gersdorfer Waldareal abgetreten hatte. Der urſprünglie Zuſtand iſt dadur wieder hergeſtellt worden. Hat au die Stadt Rumburg bei dieſem Tauſe Vorteil gehabt, ſo iſt do das Fürſtlie Areal dadur abgerundet worden.
Ein längerer Streit iſt über die Verritung von Hofetagen zwiſen dem Fürſten und den Gärtnern, ſowie Groß- oder Stellhäuslern geführt worden. In dem Verſorgbriefe vom 4. Dezember 1657 heißt es, daß jeder 6 Hofetage zu verriten habe. In den verſiedenen Käufen wird für die Gärtner die Zahl der Hofetage mit 10 bezeinet. In 31 Käufen, wele vom Jahre 1776 bis 1815 abgeſloſſen ſind, heißt es in dem Geritshandelsbue gleilautend: Von dem Dreſen und Hofedienen zu Rumburg, Sönborn und Warnsdorf iſt der Käufer glei anderen hieſigen Untertanen befreit, dagegen verbunden, die gewöhnlien Robote zu Niederleutersdorf und auf Lauſier Grund und Boden zu verriten, und darf er ſeine Kinder ohne Vorwiſſen der Herrſaft nit auswärts dienen laſſen.
Nun hatten im Laufe der Zeit die Gärtner und Großhäusler na ihrer Ausſage die Hälfte der Hofetage mit Geld bezahlt, die Gärtner mit 15 Groſen, die Häusler mit 9 Groſen, die andere Hälfte hatten ſie nur wirkli geleiſtet, und zwar mit Mähen und Reen von Gras. Hatten ſie andere Arbeit verritet, ſo war ſie ihnen entſädigt worden. Die Herrſaft verlangte aber die volle Zahl der Hofetage in natura geliefert. Da ſi die Gärtner und Großhäusler dagegen weigerten und ſi auf die langjährige Gewohnheit beriefen, kam es im Jahre 1807 zum Prozeſſe, der ſi dur die verſiedenſten Inſtanzen hindur gezogen hat und erſt in den 20er Jahren na vielen unerquilien Streitigkeiten beendet worden iſt. Der Ausgang war für die Gemeinde günſtig, da die ſeit länger als 31 Jahren nit angewendeten Servitute als erloſen angeſehen wurden. Es verblieb bei Leiſtung der 5 reſp. 3 Hofetage, während für die anderen die Geldleiſtung anerkannt wurde. Die Hofetage ſind ſpäter abgelöſt worden. Die Sae der Gärtner und Großhäusler führte in ſarfſinniger Weiſe Advokat Kölbing, ſein Gegner war Advokat Tuhel in Rumburg, zum Vertreter der Gärtner war Johann Friedri Dießner ernannt. Es iſt zu verwundern, wie man einen ſolen Streit mit ſo viel Koſten und großer Zähigkeit lange Jahre hindur gefüht hat !
Weit witiger und für die Gemeinde nubringender war der um die Hutung geführte Streit. Als im Jahre 1718 die neue Hutung am Walde für die Hutung in der Mittelee der Gemeinde verliehen war, hatte der Fürſt dieſelbe von der großen Grenzeie dur 52 Steine berainen laſſen und der Gemeinde folgendergeſtalt verliehen, „daß dieſe, ohne obrigkeitlie Abgaben und Beſwerdnis, ſodaß ſelbige damit zu thun und zu laſſen hat als mit ihrem Eigenthum und erworbenen Proper Guthe, ſole neue Huthigung ſie und alle ihre Nakommen, Erben und Erbnehmern, aufs beſte zu nuen und zu gebrauen na belieben, entweder zu Räumigten, Aeer, frey ohne einige darauf haftende Beſwerde.“
Na verſiedenen Streitigkeiten zwiſen Herrſaft und Gemeinde, da dur das Viehhüten manerlei Saden, namentli in den jungen Waldungen verurſat wurde, war im Jahre 1791 zwiſen dem Rumburger Wirtſaftsamte und der Gemeinde Neugersdorf folgende Vereinbarung getroffen worden. Der Gemeinde wurde von der vorigen alten Gemeindehutung an bis zu Gottfried Winlers Räumigte eine Fläe von 16 529 □ Klafftern zur künftigen Viehweide und eigener Benuung überlaſſen, mit dem einzigen Vorbehalte, keine Gebäude darauf aufzuführen. Die Gemeinde verpflitete ſi, auf der Wieſe im Höllegrund und überall da, wo Hegewiſe angebrat ſeien, ſi der Hutung zu enthalten, bis das Holz die Höhe von 4 Ellen erreit habe. Statt 16 529 waren nun irrigerweiſe 18 112 □ Klafftern zugemeſſen und die Genehmigung des Fürſten hierzu nit eingeholt worden. Im Jahre 1806 ſprit er ſeine Mißbilligung darüber aus und erkennt den Vertrag nit an.
Die Neugersdorfer Gärtner und Großhäusler behaupteten nun, daß das fraglie Areal ihr Eigentum ſei, während der Fürſt dieſes als widerretlie Anmaßung bezeinete und den Grund und Boden als ſeinen Beſi in Anſpru nahm. Der Prozeß begann im April 1807. Es wurde zunäſt ein Syndikat ernannt. Die Zahl der Gärtner betrug 32, die der Großhäusler 132, von welen 25 Gärtner und 103 Großhäusler am 8. Juni 1807 erſienen waren und Chriſtian Röthig, Gottfried Hille und Gottlob Reielt zu ihren Vertretern erwählten. Dieſe erteilten dem Oberamtsadvokaten Kölbing in Herrnhut Vollmat zur Prozeßführung. Die Auehäusler waren von der Teilnahme ausgeſloſſen und wurden erſt im November 1809 als Mitbeklagte aufgenommen. Die 82 Auehäusler wählten ihre Vertreter hinzu. Der Streit um die Htung bewegte ſi um das Stü, weles na Weſten von dem der Gemeinde überlaſſenen Hutungsplae, na Süden und Oſten von herrſaftlier Waldung und Gottfried Winklers Räumigte, na Norden von dem Dorfe Neugersdorf begrenz war, über weles von Morgen na Abend die Viehtrift na dem Hutungsplae in grader Linie geht, und worauf die Gemeinde Steine, Lehm, Raſen u. dergl. zu ihrem Bedarf geholt hatte.
Da die Neugersdorfer vorbraten, daß der Fürſt nit Kläger und Riter zuglei ſein könnte, ſo wurde der Hutungsſtreit dem Oberamt zu Bauen zur Entſeidung vorgelegt. Der Urteilsſpru war für die Neugersdorfer ungünſtig. In den weiteren Inſtanzen erzielten ſie aber günſtigen Beſeid. Der Fürſt ſollte den Beweis des Eigentums an dem fraglien Stüe erbringen. Er appellierte dagegen unter Hinweis darauf, daß er Gutsherr ſei und aller Grund und Boden ihm gehöre, ſofern nit ein anderer ſein Eigentumsret zu erweiſen vermöge. Die juriſtiſe Fakultät zu Wittenberg ſowie ſpäter das Appellationsgerit zu Dresden beſtätigten, daß der Fürſt ſein Eigentumsret nazuweiſen habe und zwar dur Beibringung ſoler Tatumſtände, aus denen das Eigentum gefolgert werden müſſe. Hierauf brate der Advokat Truhel 184 Artikel und 28 Urkunden vom Jahre 1622 ― 1806 bei, dur wele das Eigentum des Fürſten auf die Hutung bewieſen werden ſolle. Alle Anſtrengungen waren jedo vergebli. Der höſte und lete Riterſpru in dem Prozeſſe, weler Jahrzehnte lang gedauert und Tauſende von Talern gekoſtet hat, lautete dahin, daß die Hutung der Gemeinde als Eigentum zuzuſpreen ſei, weil ſie über 31 Jahre 6 Woen 3 Tage ungeſtört und ruhig von derſelben benut worden ſei.
Im Jahre 1846 wurde ein Rezeß zwiſen der Herrſaft und 322 Gärtnern, Stell- und Auhäuslern wegen Ablöſung der verſiedenen, na der Gründungsurkunde zu entritenden Gefälle und gegenſeitigen Leiſtungen abgeſloſſen, bei welem au die Gemeindehutung im Fläeninhalte von 11 Aern 70 Ruten zum vollen und freien Eigentum der Beretigten abgetreten wurde. Die in den Käufen genannten Abgaben wurden für Gärtner in 3 Taler 13 Groſen 2 Pfg., für die Großhäusler in 2 Taler 15 Groſen und für die Auehäusler in 15 Groſen Rente umgewandelt, wele an die Königlie Landrentenbank zu entriten ſeien und abgelöſt werden könnten.
Sämtlie Hausbeſier ſpraen ihren Verzit auf die Hutungs- und Gräſereigeretigkeit in den fürſtlien Wäldern aus, wogegen der Fürſt die ſogenannte Gemeindehutung überließ. Das fraglie Stü Land, weles unter den Nummern 699 ― 703 in das Flurbu eingetragen iſt und der Kommunikationsweg na Leutersdorf Nr. 737, ſollte in Gemeinſaft benut und der Ertrag na dem üblien Anlagenfuße unter die Beretigten verteilt werden. Im Jahre 1851 traten dieſe Beretigten ihre Mitbeſirete an die politiſe Gemeinde Neugersdorf ab und übertrugen die Verwaltung und Veräußerung dem jedesmaligen Gemeindevorſtande. Neun ſloſſen ſi davon aus, und es begann nun wieder ein Prozeß, der ſi 23 Jahre lang dur alle Inſtanzen mit vielen Geldkoſten hingezogen hat und weler damit endigte, daß den widerſpreenden 6 (einer hatte ſi zuerſt, 2 ſpäter von der ſtreitenden Partei getrennt) ihr Anteil zunäst in Land und nur inſoweit, als die Teilung nit anders ausführbar ſein ſollte, in Geld entſädigt werden ſollten. Es geſah das erſte. Die ſtreitende Partei erhielt ihr anteiliges Land, weles im Volksmunde mit dem Namen Streitfeld belegt wurde. Auf dieſes ſind dann ſpäter die Häuser an der Seifhennersdorfer Straße gebaut worden.
Die Hutung wurde na der im Jahre 1851 getroffenen Vereinbarung verwaltet. Die Grundſtüe wurden teils zu Bauſtellen veräußert, teils verpatet. Der Ertrag floß der Gemeindekaſſe zu und wurde den ſogenannten Altberetigten bei ihrer Beſteuerung zu gute gerenet. Da aber immer mehr Häuſer gebaut wurden, und als die Vereinigungsfrage beider Gemeinden zum erſten Male verhandelt wurde, beſloß man die Ablöſung der Altberetigten vorzunehmen. Aus dem Verkauf von Bauſtellen waren 5440 Mark erzielt, von denen 1029 Mark für Ablösungskoſten abgingen. Der Rest der Hutung war für 237 Mark verpatet. Es wurde der 20 fae Patertrag als Wert des Grundſtüs angenommen, ſodaß ſi eine Summe von 4745 Mark ergab. Die geſamte Hutung repräſentierte alſo einen Wert von über 9000 Mark. Die Gemeinde Neugersdorf übernahm ſie für 9260 Mark und zahlte den Betrag an die 316 Altberetigten, mit Ausnahme jener 6, wele ihr Anteil in natura erhalten hatten. Es waren 31 Gärtner, 125 Stellhäusler und 160 Auhäuſer. Ein Gärtner erhielt als Anteil 60 Mark, ein Stellhäusler 40 Mark, ein Auhäusler 15 Mark. Die Hutungsgrundſtüe wurden nun weiter von der Gemeinde verpatet und verſiedentli zu Bauſtellen verkauft.
Wie die Zahl der Häuſer und die Bevölkerung zugenommen hat, darüber geben folgende Notizen Aufſluß, die ſi in den verſiedenen Zeitabſnitten vorgefunden haben. So waren 1657: 26 Häuſer, 1719: 181 Häuſer, nämli 32 Gärtner, 120 Großhäusler und 29 Auhäusler 1752: 231 Häuſer, nämli 32 Gärtner, 128 Großhäusler und 71 Auhäusler 1791: 259 Häuſer, nämli 32 Gärtner, 129 Großhäusler und 98 Auhäusler 1830: 314 Häuſer, nämli 32 Gärtner, 129 Großhäusler und 154 Auhäusler 1847: 300 Häuſer, nämli 32 Gärtner, 129 Großhäusler und 169 Auhäusler 1870: 351 Häuſer 1900: 497 Häuſer
Die Vermehrung iſt hauptſäli dur Erbauung der Auhäuſer erfolgt, die an den verſiedenſten Stellen des Ortes zwiſen den ſon erbauten Häuſern erritet worden ſind. Witig für die Bebauung wurde die Anlegung der Löbau-Rumburger Chauſſee im Jahre 1829, an weler im Laufe der Jahre eine größere Anzahl von Wohn- und Geſäftshäuſern, ſowie Villen entſtanden ſind. Dur die Parzellierung der Hutung in 25 Bauſtellen erhielt der Berg eine größere Anzahl neuer Häuſer, außerdem wurde die Langewieſe auf der Neugersdorfer Seite ausgebaut. Eine rege Bautätigkeit entfaltete ſi in den 80er Jahren in der Mittelee, wo ſon neben der früheren Sule einige Häuſer geſtanden hatten. In den 80er und 90er Jahren wurden die neuen Straßen von der Albertſtraße na der Grenze zu angelegt. Na der Erbauung der neuen oberen Sule entſtanden in der Nähe derſelben zwiſen Hinteree, Mittelee und Berg viele neue Häuſer, au wurde die Hutungsſtraße, Moltkeſtraße und dgl. auf dem Berge weiter ausgebaut. Dur die blühende Induſtrie war ein bedeutender Zuwas der Bevölkerung hervorgerufen worden, weler die Erbauung einer großen Anzahl von Wohnhäuſern notwendig mate, während die vorhandenen mehrfa erweitert und verſönert, namentli mit neuen Däern verſehen wurden. In verhältnismäßig kurzer Zeit hatte der Ort ein ganz anderes und weſentli ſöneres Ausſehen erhalten, das die Bewohner ſelbſt mit Freude erfüllt und mit Ret die Verwunderung auswärtiger Beſuer hervorruft. Es ſind aber nit blos von Jahr zu Jahr eine Anzahl neuer, ſöner Häuſer zu den vorhandenen hinzugebaut worden, ſondern es ſind au mane alte Häuſer ganz von der Bildfläe verſwunden, an deren Stelle Fabriken, Villen und dgl. erſtanden ſind.
Die Zahl der Bewohner Neugersdorfs betrug im Jahre 1755 zwiſen 12 ― 1300 Seelen, im Jahre 1855 waren es 2780, in hundert Jahren hatte ſi die Bevölkerung mehr als verdoppelt. Seit dieſer Zeit iſt das Anwaſen der Bevölkerung ein weit ſnelleres geworden. Die Volkszählung ergab im Jahre 1880: 4067 Bewohner imJahre 1885: 4470 Bewohner imJahre 1890: 4962 Bewohner imJahre 1895: 5315 Bewohner ſodaß ſi die Bevölkerung in 40 Jahren faſt verdoppelt hat. War au die Vermehrung nit in ſol ſtarker Weiſe wie in der Sweſtergemeinde Altgersdorf erfolgt, ſo iſt ſie do eine ſehr bedeutende geweſen, und Neugersdorf, weles von jeher die zahlreiere Gemeinde geweſen war, war ſole au no bei der Vereinigung beider Gemeinden, über wele nun beritet werden ſoll, zuvor möge aber nafolgende Liſte über die Geborenen, Getrauten und Verſtorbenen im Laufe zweier Jahrhunderte darſtellen, in weler Weiſe die Zunahme der Bevölkerung beider Gemeinden mit Ebersbaer Seite geſehen iſt.
1700: Geboren:
56,
getraut:
7,
geſtorben:
29,
1710: Geboren:
53,
getraut:
16,
geſtorben:
33,
1720: Geboren:
43,
getraut:
9,
geſtorben:
69,
1730: Geboren:
74,
getraut:
23,
geſtorben:
49,
1740: Geboren:
85,
getraut:
14,
geſtorben:
72,
1750: Geboren:
94,
getraut:
16,
geſtorben:
62,
1760: Geboren:
79,
getraut:
21,
geſtorben:
55,
1770: Geboren:
95,
getraut:
23,
geſtorben:
73,
1780: Geboren:
98,
getraut:
23,
geſtorben:
59,
1790: Geboren:
102,
getraut:
23,
geſtorben:
81,
1800: Geboren:
138,
getraut:
23,
geſtorben:
125,
1810: Geboren:
114,
getraut:
22,
geſtorben:
107,
1820: Geboren:
124,
getraut:
40,
geſtorben:
83,
1830: Geboren:
164,
getraut:
25,
geſtorben:
104,
1840: Geboren:
195,
getraut:
44,
geſtorben:
117,
1850: Geboren:
202,
getraut:
59,
geſtorben:
124,
1860: Geboren:
218,
getraut:
42,
geſtorben:
127,
1870: Geboren:
211,
getraut:
45,
geſtorben:
145,
1880: Geboren:
253,
getraut:
78,
geſtorben:
167,
1890: Geboren:
345,
getraut:
83,
geſtorben:
237,
1900: Geboren:
324,
getraut:
108,
geſtorben:
208.
D. Vereinigung der Gemeinden Alt- und Neugersdorf.
Die Bewohner beider Gemeinden haben von Anfange an viele gemeinſame Beziehungen gehabt, wele ſi im Laufe der Zeiten no vermehrt hatten. Die Lage der Orte war derart, daß jemand ganz genauen Beſeid wiſſen mußte, um die Grenzen von Alt- und Neugersdorf zu unterſeiden.
Die Bevölkerung ſelbſt fühlte ſi dur das Zuſammenleben in Vereinen, ſowie im Handel und Wandel mit einander verbunden. Die Trennung in zwei Gemeinden rief aber vielfältige Störung und Trübung der gemeinſamen Beziehungen hervor. Es war daher ſon längſt das Beſtreben verſiedener Männer geweſen, die beiden äußerli und innerli verbundenen Gemeinden zu einer einzigen politiſen Gemeinde zu vereinen. Wie aber auf einen Hieb kein Baum fällt und jedes große Ereignis erſt vorbereitet ſein muß, ſo hatte au die Verwirkliung dieſes Planes große Swierigkeiten.
Die direkte Veranlaſſung, der Vereinigungsfrage näher zu treten, gab die Firma C. G. Hoffmann dur ihre beiden Inhaber Kommerzienrat Julius Hoffmann und Reinhold Hoffmann. Dieſe erriteten bei der Feier des 25jährigen Jubiläums der Fabrik am 3. Februar 1880 eine Stiftung von 30 000 Mark mit der Bedingung, daß die Vereinigung beider Gemeinden unter dem Namen Neugersdorf im Verlaufe von 3 Jahren erfolgen möte. Sollte ſie innerhalb dieſer Friſt nit zu ſtande gekommen ſein, ſo würde die Stiftung, wele den Ausglei beider Gemeinden zu einer Geſamtgemeinde erleitern ſolle, zu einem wohltätigen Zwee verwendet werden. Im Jahre 1881 beſloſſen die beiderſeitigen Gemeindevertretungen in die Verhandlungen zum Zwee der Vereinigung einzutreten. Im Jahre 1882 wurden die vorher reſultatlos geführten Verhandlungen wieder aufgenommen und von jeder Gemeinde Männer erwählt, wele ſi mit der Erörterung der beiderſeitigen Vermögensverhältniſſe beſäftigen ſollten. Die Kommiſſionen haben ſehr umfänglie Arbeiten geliefert, um die Vermögens- und Steuerverhältniſſe beider Gemeinden feſtzuſtellen.
Die Vermögensverhältniſſe waren, pro Kopf der Bevölkerung gerenet, faſt gleie (25 Mark pro Kopf), die Steuerverhältniſſe ergaben eine Differenz von 3136 Mark zu Ungunſten Altgersdorfs. Dur Erhöhung der geſelien Lehrergehalte und Mehraufwand für Verwaltung ſteigerte ſi die Summe auf 4636 Mark, ſodaß ein Ausgleiskapital von 115 902 Mark erforderli war.
Von der Königlien Amtshauptmannſaft Löbau war das Ausgleiskapital auf rund 110 000 Mark berenet worden, da Altgersdorf nur ⅓ und Neugersdorf ⅔ der Steuerkraft repräſentiere. Da die Firma C. G. Hoffmann der Termin zur definitiven Beſlußfaſſung nur bis zum 31. März 1883 verlängert hatte, ſo wurde unter Teilnahme des Königlien Amtshauptmanns von Thielau am 24. März 1883 eine Siung abgehalten, in weler die Gemeindevertretung von Altgersdorf beſloſſen hatte, die Vereinigung beider Gemeinden unter dem Namen Neugersdorf mit der Bedingung anzunehmen, daß ein Ausgleiskapital von 116 000 Mark der Geſamtgemeinde zur Verfügung geſtellt werde.
Der Gemeinderat von Neugersdorf erklärte hierzu ſeine Zuſtimmung, wollte aber zuvor die Ablöſung der Altberetigten vornehmen, wele auf 12 000 Mark geſät wurde. Eine Garantie für Mehraufwand ſollte nit übernommen werden. Darauf faſſte die Altgersdorfer Gemeindevertretung den Beſluß, daß, wenn nit bis zum 18. April das Ausgleiskapital von 116 000 Mark aufgebrat ſei und Neugersdorf den etwaigen Mehrbetrag über 12 000 Mark für Ablöſung der Altberetigten übernehme, ſie ſi nit mehr an die gefaßten Beſlüſſe gebunden hielte. Bei einer am 17. April 1883 abgehaltenen gemeinſaftlien Siung wurde die Erklärung angegeben, daß nur 75 000 Mark Ausgleiskapital vorhanden ſeien. Es wurde vorgeſlagen, die Friſt bis zum Mai zu verlängern, um die Rükunft des Herrn Reinhold Hoffmann, weler ſi damals zur Erholung in Italien aufhielt, abzuwarten, allein die Mehrheit blieb bei dem Beſluſſe ſtehen, die Vereinigungsangelegenheit als erledigt anzuſehen, wenn nit bis zum 18. April das genannte Ausgleiskapital vorhanden ſei. So waren denn die langwierigen, aufregenden, mühevollen Verhandlungen reſultatlos geblieben. Ein Haupthinderungsgrund war die Namensfrage geweſen, da do eine große Anzahl der Altgersdorfer Gemeindemitglieder daran Anſtoß genommen, daß na der Beſtimmung des C. G. Hoffmannſen Legates der Name Altgersdorf fortan in Wegfall kommen ſolle.
Der Gegenſa zwiſen Altgersdorf und Neugersdorf trat nun um ſo ſärfer hervor, und es verging eine Zeit, ehe ſi die Aufregung unter den Gemütern einigermaßen gelegt hatte. Trodem der erſte Verſu fehlgeſlagen war, gab man keineswegs die Hoffnung auf, daß die beiden mit einander ſo eng verbundenen Gemeinden do no zu einer Gemeinde vereinigt würden. Die Gemeindeverhältniſſe drängten au immer mehr dazu. Ein zweiter Verſu hatte daher günſtigeren Erfolg. Dieſer ging von dem hieſigen Bürgervereine aus. In einer Eingabe vom 4. Dezember 1897 wendete ſi der Bürgerverein dur ſeinen damaligen Vorſienden, den Kaufmann J. W. Röthig, an die beiderſeitigen Gemeindevertretungen mit dem Erſuen, die Verhandlungen bezügli der Vereinigung beider Gemeinden wieder aufnehmen zu wollen. Dies geſah au, und beide Gemeinderäte erklärten ſi für Vereinigung. Man hatte aus dem früheren Vereinigungsverſue gelernt, daß man dur gegenſeitige Vermögens- und Steuerverrenungen zu keinem erwünſten Reſultate gelange, deshalb ſied man die Vornahme derſelben von vornherein aus, wiewohl man erklärte, daß Neugersdorf dur Aufnahme des weniger ſteuerkräftigen Altgersdorf mehr belaſtet werden würde. Man hatte auf beiden Seiten den guten Willen, zum Ziele zu gelangen, und ſo fand ſi au der Weg dazu. Na mehrfaen gemeinſaftlien Siungen wurde am 6. Oktober 1898 der Beſluß gefaßt, die beiden Gemeinden Altgersdorf und Neugersdorf zu einer Geſamtgemeinde unter dem Namen Alt- und Neugersdorf zu vereinen.
Die beſonderen Beſtimmungen waren folgende: Von Neugersdorf wurden das bisherige Ortsſtatut, die Regulative für die Gemeindeanlagen, für Einhebung von Beſiveränderungen beibehalten, während die Bebauungsordnung von Altgersdorf für die vereinte Gemeinde bis zur Neuaufſtellung einer ſolen angenommen wurde. Das Vermögen beider Gemeinden wurde ohne irgend welen Ausglei zu einem verſmolzen. Die beiden Sulgemeinden wurden zu einer vereinigt. Die Gemeindevertretung ſollte aus einem Gemeindevorſtand, einem Gemeindeälteſten als Stellvertreter desſelben, zwei andern Gemeindeälteſten und 17 Gemeinderatsmitgliedern, nämli 5 aus der 1., je 4 aus der 2. und 3. Klaſſe der Anſäſſigen und 4 aus der Zahl der Unanſäſſigen beſtehen.
Na Eingang der Genehmigung von Seiten der vorgeſeten Behörden, wele die Vereinigung zu fördern ſtets bemüht geweſen waren, wurde das langerſehnte und na vieler Mühe herbeigeführte Werk der Vereinigung beider Sweſtergemeinden Altgersdorf und Neugersdorf zu der einen Gemeinde Alt- und Neugersdorf am 1. Januar 1899 vollzogen. Dies Ereignis iſt von dem überwiegenden Teile der Bevölkerung mit großer Freude und Befriedigung aufgenommen worden. Sierli iſt dies Datum ein hervorragendes in der Geſite der Gemeinde. Was 1588 zertrennt worden war, wurde na reili 3 Jahrhunderten im Jahre 1899 wieder vereint.
Kaum aber na Vollzug der Vereinigung, ſon am 4. Januar 1899, wendete ſi eine größere Anzahl der hieſigen Firmen an den neugewählten Gemeinderat mit dem Ansuen, den Namen Alt- und Neugersdorf in den bei Poſt und Telegraphie gebrauten Namen Neugersdorf umzuändern. Das Geſu wurde zunäſt abgelehnt. Eine Gegenpetition mit mehr als 300 Unterſriften war eingereit worden. Um aber do zu dem gewünſten Beſluſſe zu gelangen, hatten mehrere Großinduſtrielle ein Kapital von 65 000 Mark dargeboten. Zuglei ſtiftete Herr Reinhold Hoffmann, anläßli ſeiner 25 jährigen Mitinhaberſaft der Firma C. G. Hoffmann, 50 000 Mark zur Erbauung eines neuen Krankenhauſes. Dies beſtimmte den Gemeinderat in ſeiner Siung von 19. Juli 1899, ſi dafür zu entſeiden, daß fortan die Geſamtgemeinde den einheitlien Namen Neugersdorf führe. Die vorgeſeten Behörden erteilten ihre Zuſtimmung, und ſo heißt die vereinigte Gemeinde ſeit 1. September 1899 Neugersdorf. Nur 8 Monate hindur hatte die Geſamtgemeinde den Namen Alt- und Neugersdorf geführt, weler nun bei Gemeinde, Sule, Kirgemeinde, Pfarramt, Sparkaſſe, Bahn und den verſiedenſten Vereinen in Neugersdorf umgeändert wurde, während der Name für Poſt und Telegraphenſtation ſtets Neugersdorf geweſen war. Wohl konnte man die Verſtimmung begreifen, wele ſi in jener Zeit verſiedener Gemüter bemätigt hatte, daß die ſeit 1662, alſo 237 Jahre hindur beſtandene Ortsbezeinung Altgersdorf ganz verſwunden war. Wie aber ſo mane Wunde , die im Leben geſlagen wird, wieder heilt, ſo hat ſi au dieſe Wunde zum Teil ſon ausgeheilt nit blos dur die Zeit, ſondern au dur die Wohltaten und Segnungen, wele die erfolgte Vereinigung für die Geſamtgemeinde und au für das frühere Altgersdorf mit ſi gebrat hat und bringen wird.
Na der Vereinigung traten manerlei neue Einritungen in Kraft. Manerlei, was vorher nit zuſtande kommen konnte, wurde in Angriff genommen, z. B. die Erbauung eines Slathofes, eine regelrete Ausbauung und Verbeſſerung der Straßen dur Aufſtellung eines neues Bebauungsplanes und vieles andere mehr.
Mit der Vereinigung beider Gemeinden iſt Neugersdorf die größte der Landgemeinden der Oberlauſi geworden, ſie zählt na der Volkszählung vom 2.Dezember 1900 10913 Bewohner und iſt mittlerweile in das 12. Tauſend der Seelenzahl gelangt. Gott ſegne und behüte wie früher die beiden Gemeinden Altgersdorf und Neugersdorf ſo au fernerhin die Geſamtgemeinde Neugersdorf bis in die ſpäteſten Zeiten !
Quelle: Chronik von Neugersdorf, bearbeitet von Carl Melzer, Pfarrer. 1903
* SR = Stadt Rumburg; HOL = Herrschaft Ober-Leutersdorf; HLS = Herrschaft Liechten-Stein; Melzer irrt auch, wenn er den Dreiecker als … äußersten Teil der Alt-Gersdorfer Flur bezeichnet. Diese erstreckte sich nur bis zu der Stelle, wo früher die Neuwalder Straße den Wald berührte, und diese liegt 200 Meter nördlich des Dreieckers. Quelle: Joh. Zaunick: „Der Dreiecker“ in „Oberlausitzer Erzähler“ 10.02.1934