Zirka 6 km südlich von Zittau kann man mit etwas Mühe auf einem kleinen Felsvorsprung die Reste einer Ruine finden …


Karlsfried
Die Burg wurde 1357 von Kaiser Karl IV. zum Schutze der hier vorbeiführenden, Zittau mit Böhmen verbindenden Straße nach Gabel angelegt. Sie diente zugleich der Erhebung von Straßenzoll.
In älteren Schriften wurde sie das „Neue Haus“ genannt:
Do noch 1357 iar, V. Kal. augusti, liz Karil buwen Karlzvrid, daz huz vf dem gebirge; daz buwete eyn ritter, der hiz Vlrich Ciſta, vm daz daz arme lute deſte ſichere czogen ober daz gebirge.
(Script. rer. luſat. I, S. 10)
Karlsfried war der Sitz des Zittauer Landvogts, bis 1412 die Landvogtei mit der in Bautzen vereinigt wurde. Von da an wurde ein Burghauptmann für die Bewachung des Karlsfried ernannt. Landvogt und Besitzer war Hinko Berka von Duba.
1421 bedrängten die Hussiten unter Führung von Ciska vergebens die Burg. Jedoch 1424 drang Boček von Podiebrad erneut und diesmal mit großer Herresmacht vor und bezwang die sich ihm beim Karlsfried entgegenstellenden Zittauer sowie die Burgbesatzung. Diese bestand aus nur 11 Mann unter Burghauptmann Sleffer. Die Hussiten obsiegten und brannten die erstürmte Burg aus.
Nach Abzug der Hussiten wurde sie auf Befehl des Kaisers Sigismund noch im selben Jahr wieder instand gesetzt.
1442 wurde der Karlsfried von der Stadt Zittau aufgekauft, nachdem der letzte Besitzer Johann von Wartenberg von dort aus Straßenräuberei betrieben hatte. Dem setzten sich die Oberlausitzer Städte zur Wehr und brachen die Burg ab (Guben, script. lus. S. 71), um der erneuten Festsetzung von Raubrittern vorzubeugen.
Fortan wurden die Ruinen wiederholt als Steinbruch genutzt, so z. B. 1690 beim Bau der Lückendorfer Kirche oder 1757 für den Wiederaufbau Zittaus.

Von den Burgruinen sind nur geringe Reste erhalten. Die Burg lag auf einer Felsgruppe am Ende eines Vogeldrussel genannten Bergrückens am Nordrande des Straßberges und diente dem Schutz der alten Straße Zittau – Gabel.
Der Burgzugang wirde bei E gewesen sein. Bei C liegen Reste eines Gebäudes mit anschließendem Turm (B). Bei D befand sich offenbar ebenfalls ein Gebäude. Der Wachtturm A (Bergfried ?) lag auf der höchsten Erhebung des Felsens, mit 1,80 m starken Mauern bei kaum 1 m² lichter Grundfläche. Von ihm blieben ca. 3 m Höhe stehen. An dessen Nordostseite liegt eine große, jedoch nicht durchdringende Bresche.
Am Fuß des Turmes befindet sich eine ihn auf drei Außenseiten umgebende Plattform unklaren Zweckes.
Südlich unter diesem Burgfelsen liegt ein von ihm wie vom gegenüberliegenden Felsen dreiseitig umschlossener natürlicher Zwinger (H). Die einzige Lücke im Osten dürfte früher vermauert gewesen sein. Nach Westen, also der Straße zu, muss der Zwinger durch eine Mauer abgeschlossen gewesen sein, wovon allerdings keine Reste merh vorhanden sind. Der Turm F beschützte den Zugang zum Zwinger. Bei G finden sich Falze für Bohlen und ein vom Fels abgespitztes Auflager. Von hierr aus konnte man durch Ansetzen einer Leiter (oder Rampe) zwischen den beiden Felsen in den tiefer gelegenen Zwinger gelangen. Unklar ist, ob von hier der Hauptzugang zum Zwinger oder nur der Aufstieg zum Turm F erfolgte.
Das Mauerwerk besteht aus behauenen Sandsteinquadern, die in ca. 25 cm hohen Schichtverbänden liegen.
Straßenzoll

Da die Burg der Erhebung des Straßenzolls diente, war die Straße durch zwei Quermauern mit zwischenliegendem Zwinger abgeschlossen. Ein etwa 350 Schritt langer, in gerader Linie gezogener Wall mit Graben in Verlängerung dieser Mauer verhinderte das Umfahren des Straßentores.
Nahe dem Chausseegraben finden sich zwei Steinkreuze, die vom Zittauer Stadtrat zum Gedenken an die Gefallenen der Schlacht von 1424 erichtet wurden.
[nach Angaben der „Beschreibenden Darstellung der älteren Bau- und Kunstdenkmäler des Königreichs Sachsen.“
29. H.: Amtshauptmannschaft Zittau. 1906.]
Einen sehr schönen Eindruck kann man sich durch die Panoramaaufnahmen verschaffen bei: www.panoramaburgen.de